Steuererklärung für Gewerbe zusammen mit Steuererklärung der Eheleute?
Für mein Gewerbe muss ich eine Steuererklärung abgeben. Muss oder kann diese mit der gemeinsamen Steuererklärung der Eheleute erfolgen? Ich meine, mein Mann hat mit dem Gewerbe nichts zu tun, es lief nur auf mich. Und in der Steuererklärung lassen wir uns gemeinsam veranlagen.
2 Antworten
Leider geht aus der Fragestellung nicht hervor, welche Steuererklärung gemeint ist. Die Ausführungen von wfwbinder können deshalb nur vollständig sein, wenn der angenommene Grundtatbestand (Ehefrau betreibt im dem FA-Bezirk ein Gewerbe als Einzelunternehmerin, in dem beide Ehegatten wohnen.) zutrifft.
Es könnten noch weitere Erklärungen anzufertigen sein. Beispielhaft: Feststellungserklärung, Stromsteuererklärung, Zerlegungserklärung, Körperschaftsteuererklärung, Erklärung zum Eigenkapital usw.
Soweit es sich um die reinen Steuererklärungen für den Betrieb handelt (Umsatzsteuer und Gewerbesteuer), sind die natürlich nur für den Betrieb.
Für die Einkommensteuer wird im Normalfall die Zusammenveranlagung am günstigsten sein. Das heißt, so wie Dein Mann seine Anlage "N" beilegt, mit den Daten aus der Steuerkarte, packst Du eine Anlage "G" mit Deiner Bilanz, oder E-Ü-Rechnung bei.