Kann ich die PC-Anschaffung für die Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen?

3 Antworten

Ich kann Dir momentan nur mit einer gedanklichen Ableitung helfen, nämlich wenn Du versuchen würdest, einen Steuerberater mit dieser Arbeit (einschließlich der Erstellung der Steuererklärung) beauftragen würdest. Dazu zitiere ich:

Gem. Tz. 3 des BMF-Schreibens vom 21.12.2007 (DStR 2008, 50) sind Steuerberatungskosten nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn und soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte anfallen oder im Zusammenhang mit Betriebssteuern oder Investitionszulagen stehen. Bereits das Übertragen der Ergebnisse der jeweiligen Einkunftsermittlung soll nach Auffassung der Finanzverwaltung der privaten Lebensführung zuzuordnen sein.

Quelle: https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/S/Steuerberatungskosten.html#D063074700007 Dort Abschnitt 3.3.

Die Kosten des Steuerberaters kannst Du nicht absetzen, da sie nicht bei der Ermittlung der Einkünfte anfallen oder im Zusammenhang mit Betriebssteuern oder Investitionszulagen stehen. Gleiches dürfte für die zeitanteiligen Anschaffungskosten eines PCs gelten. Der Werbungskostenabzug kommt also nicht in Frage, denn die PC-Anschaffung steht nicht in direktem Zusammenhang mit einer Einkunftsart, Deiner Einkunftsart Renten.



Wenn Du einen PC nur anschaffst um die Steuererklärung zu machen, dann lass es und lasse die Erklärung vom Steuerberater machen. das ist dann billiger.

Als Werbungskosten bei einem Rentner wird der PC nie anerkannt.

Vielen Dank für die Antworten. Besonderen Dank an Vulkanismus, der in diesem Forum seine Kinderstube offenbart.

@Ryssel,

du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Vulkanismus schreckt wirklich vor nichts zurück. :-)

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Lieber Ryssel,

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von Ria vom finanzfrage.net-Support

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