Srafe als Schüler?

2 Antworten

Es gibt bei Bußgeldern keinen Rabatt für Einkommensschwache.

Aber Du kannst Ratenzahlung beantragen.

Answer123  24.05.2020, 19:45

Nicht ganz richtig. Eine Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten ist grundsätzlich auch bei Ordnungswidrigkeiten möglich. § 17 Abs. 3 OWiG besagt:

Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.

*Hervorhebung durch mich

Der Verweis auf Ratenzahlungen ist korrekt, § 18 OWiG.

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Andri123  24.05.2020, 19:58
@Answer123

Interessanter Hinweis.

Allerdings gibt es ja Corona-Bussgelder weit über 1.000,-€, z.B. für Geschäftsinhaber. Das wäre gemäss diesen Paragrafens ja auch nicht möglich?

Ich glaube auch einfach nicht, dass Bußgelder von z.B. 150,-€ bei fehlendem Abstand oder verbotener Gruppenbildung reduziert werden. Im.

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Answer123  24.05.2020, 20:09
@Andri123

Das OWiG gibt nur einen allgemeinen Rahmen vor, andere Gesetze können durchaus abweichende Regelungen beinhalten. Die Corona-Verordungen und die darauf beruhenden Bußgeldkataloge werden durch das IfSG legitimiert. Dort sind Bußgelder bis zu 25.000 € (§ 73 IfSG) und für bestimmte Taten auch Geld- und Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren vorgesehen (§ 74 IfSG).

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Offensichtlich ist das Strafmaß berechtigt und dann fällt Dir plötzlich ein, daß Du Schüler bist und kein Einkommen hast. Bei der Straftat hast Du aber alles davon ausgeblendet. Einfach bezahlen, wenn man vorher vergißt sein Gehirn zu gebrauchen.