[WICHTIG] Kann man fahren, wenn der Führerschein auf dem Amt liegt?

3 Antworten

Die Fahrerlaubnis gilt, auch wenn man gerade nicht in Besitz des Dokuments ist. Allerdings ist das Fahren ohne Führerschein eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann.

Es ist also die wesentliche Frage, ob wirklich Dein Geburtstag oder der darauf folgende Arbeitstag das Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis ist. Ist es Dein Geburtstag, so wäre es eine Ordnungswidrigkeit, ohne Mitführen der Fahrerlaubnis zu fahren. Ist es der nächste Arbeitstag, so würde es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis handeln, was gemeinhin eine Straftat darstellt.

Mit anderen Worten: das wäre aus meiner Sicht in jedem Fall ein schlechter Start als Autofahrer. Damit solltest Du noch etwas warten, bis das Dokument wirklich in Deinen Händen ist.

Mucky 
Fragesteller
 24.07.2011, 23:01

Wenn der Führerschein schon sehr lange auf dem Amt liegt, er mir lediglich noch nicht ausgehändigt wurde, zählt dies als "Nicht im Bestitz" oder als "noch kein Führerschein?

Ich muss meinen Führerschein ja eben an diesem Tag (01.08) nur noch vom Verkehrsamt abholen, das ist praktisch die Erweiterung. Ich bin ja schon seit über 1 Jahr in Besitz der Fahrerlaubniss.

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gandalf94305  25.07.2011, 04:55
@Mucky

Es irritiert mich, daß Du überhaupt nicht von der Prüfbescheinigung sprichst. Gibt es diese in Sachsen nicht?

Wenn Du den Link von Charli oben genau studierst, dann steht da:

"Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hat man noch maximal drei Monate Zeit, um beim zuständigen Straßenverkehrsamt den vollwertigen Führerschein zu beantragen und abzuholen. In diesen drei Monaten darf übergangsweise noch mit der Prüfbescheinigung gefahren werden — und zwar ab dem 18. Geburtstag auch ohne die Begleitung!"

Du kannst also mit der Prüfungsbescheinigung und einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild ab dem 18. Geburtstag auch alleine fahren... Ansonsten ist das Fahren ohne Führerschein und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Gibt es diese aus irgendeinem Grund in Sachsen nicht, kannst Du nur in Besitz des gültigen Führerscheins (Fahrerlaubnis) fahren, die ab dem 18. Geburtstag ausgehändigt werden kann... logischerweise nur an einem Arbeitstag.

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Hast Du mal versucht bei der Führerscheinausgabestelle nachzufragen ob sie Dir das Papier nicht am Freitag vor Deinem Geburtstag aushändigen?

Joschi1970  25.07.2011, 09:25

Das dürfen die Behörden nicht. Bis auf wenige Ausnahmefälle- und dann auch nur auf Antrag- darf niemand unter 18 einen Scheckkartenführerschein besitzen.

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Natürlich darfst du fahren. Auch ohne Begleitung. Allerdings nur in Deutschland und Österreich, unter Mitführung deiner Prüfbescheinigung und eines gültigen Lichtbildausweises (Perso/Pass). Auch ein Verwarngeld (NICHT Bußgeld) kommt bei einer Kontrolle nicht auf dich zu. Siehe auch hier unter "Prüfungsbescheinigung" und "Kartenführerschein": http://www.fahrlehrerverbaende.de/sixcms/media.php/2448/Info%20zum%20Begleiteten%20Fahren%20ab%2017.pdf Grüße Joschi