Spitzboden als Spielzimmer ausbauen 1,80 Höhe?

3 Antworten

Was sollte Dich davon abhalten?

Du kannst die Räume in Deinem eigenen Haus so nutzen wie Du das für richtig hältst, sofern keine Sicherheitsbedenken dagegen sprechen.

Ein Riesenaquarium würde ich unter dem Dach beispielsweise lieber nicht einrichten.

Ob Dir ein Wohnraum mit 1,80 m Höhe als Raum ausreicht, ist auch Deine Entscheidung.

Allerdings definiert die Wohnflächenverordnung, was als Wohn- bzw. Nutzfläche wie zählen kann (das ist ggf. für die Berechnung der Grundsteuer relevant): https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html

Flächen mit weniger als 2,00 m lichter Höhe werden daher nur zur Hälfte als Grundfläche berücksichtigt. Flächen mit weniger als 1,00 m überhaupt nicht. Die zum Ansatz zu bringende Home Office Fläche gilt daher nur abzüglich des durch Kniestock und max. 1 m Höhe abgezogenen Anteils, sowie nur zur Hälfte für die restliche Fläche, die unter 2 m Höhe hat. Das ist ungünstig.

Als Spielzimmer wäre daher dieser Bereich perfekt, aber als Büro solltest Du lieber einen Raum mit mehr als 2 m lichter Höhe nehmen.

1345Frage 
Fragesteller
 15.08.2021, 19:42

Ich hab nur was mit einer Mindesthöhe von 2,40 m gelesen und wusste nicht ob ein Spielzimmer schon ein Aufenthaltsraum ist

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gandalf94305  15.08.2021, 19:52
@1345Frage

Eine Nutzfläche ist dies in jedem Fall, jedoch wahrscheinlich auch ein Wohnraum, da der Raum entsprechend isoliert und beheizt ist.

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1345Frage 
Fragesteller
 15.08.2021, 20:01
@gandalf94305

Aber als Wohnraum bekommt man nur räume mit einer Höhe von 2,40 genehmigt aber nirgends steht ob Büro und Spielzimmer verboten sind. Nur das Kinderzimmer oder Schlafzimmer verboten sind wegen Rettungsweg und Brand etc. Aber Hobbyraum Spielzimmer und Büro sind wie Grauzonen

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gandalf94305  15.08.2021, 20:19
@1345Frage

Aufenthaltsräume sind Räume, die für den längeren Aufenthalt von Menschen geeignet sind. Daran hängen Anforderungen von Rettungswegen, Raumhöhen, Fensteranteilen, Beheizbarkeit, etc. Büros folgen im Prinzip den Anforderungen für Wohnräume, werden jedoch der Nutzfläche zugeordnet.

Ein Raum von max. 1,80 m Höhe ist nach den Landesbauordnungen daher wohl nicht als ein Aufenthaltsraum anzusehen. Du kannst ihn dennoch als einen Nutzraum verwenden. Allerdings schließt die Raumhöhe die Geltendmachung z.B. als Home Office aus.

Für eine Nutzung als Spielraum sehe ich da wiederum keinen Widerspruch, denn das wäre dann ja kein dauerhafter Wohnraum.

Prüfe die zuständige Landesbauordnung, ob für einen nicht als Wohnraum zu verwendenden Spitzboden dieser geringen Höhe überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich ist.

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In Deinem Eigenheim kannst Du das machen.

Ein Büro dort kannst Du allerdings nicht steuerlich geltend machen (Arbeitszimmer).

Ausserdem, auch wenn es in Eigenheimen nicht Pflicht ist, sollte mindestens eines der beiden Fenster von den Maaßen und der DIN her ein Fluchtfenster sein.

Zum Teil ist ein Dachbodenausbau genehmigungspflichtig.

Da das aber nur eine kleinere Baumaßnahme ist, wird das wohl niemanden interessieren. Zur Sicherheit kannst Du bei der Baubehörde anfragen. Ich würde das wahrscheinlich nicht machen und einfach den Aufbau vornehmen.