Nutzfläche / Bodenraum / Spitzboden als Wohnraum nutzen?
Hallo, ich habe vor 12 Jahren eine Eigentumswohnung über 2 Ebenen gekauft. Die obere Ebene ist als Nutzfläche , Bodenraum im Bauplan ausgewiesen, war aber schon bei Kauf ausgebaut und als Kinderzimmer genutzt worden. Jetzt, da das Bauamt alle Häuser mit einer gewissen Höhe geprüft hat in unserem Ort, wird mit nach einer Besichtigung die Nutzung untersagt und Strafe angedroht... Ich habe doch gar nicht gewusst, dass ich es evt. nicht nutzen darf? Was kann ich jetzt tun?
3 Antworten
WEnn man Dir die Wohnung so verkauft hat, das der Spitzboden genutzt werden darf, ist es ein versteckter Mangel und Du kannst noch den Verkäufer auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.
Habe ich denn auch die Möglichkeit diesen Raum zur Wohnfläche zu machen? Bzw. was darf ich da denn jetzt noch machen, es ist immer die Rede von nicht dauerhafter Nutzung....kann das trotzdem ein Spielzimmer sein, bzw. darf dort ein Bett stehen?
Was zur Nutzfläche Zählt und was nicht ist in den diversen Gesetzen zumeist unterschiedlich geregelt. Bei der Heizabrechnung ist es die Bodenfläche, Im Wohnungseigentum wird ab einer Raumhöhe von 1,5m bewertet. Die Bauordnung in Österreich geht von einer Durchschnittshöhe von 2,3 metern bei Räumen bis 16 m² und 2,5 metern bei gröseren Flächen aus. In der Bauordnung ist auch von Daueraufenthaltsräumen die Rede, da fällt z.B. ein Lesezimmer ein Galleriezimmer usw. nicht hinein. Aber schau dir mal an wie dieser Spitzboden im Bauplan bzw. im Nutzwertgutachten gewiedmet ist. Möglicherweise hat da auch die Behörde geschlampt.