SolaranlagenErbe und ALG2?
Sehr geehrte Community,
es kann passieren, dass ich mal eine Solaranlage erben werde, welche mal 40.000EUR wert war und im Monat 400EUR abwirft noch bis 2031.
- natürlich werden die 400EUR vom ALG2 abgezogen
- Müsste ich die Anlage sofort wieder verkaufen? (weil man im ersten Jahr zwar 40.000EUR Vermögen besitzen darf im zweiten Jahr aber nur noch 15.000EUR?)
- Soll ich einfach so viele Panele verkaufen bis die Anlage nur noch 15.000EUR wert ist?
HELP! DANKE :)
2 Antworten
Du musst die Erbschaft melden. Diese zählt als Einkommen, nicht als Vermögen. Insofern hat sich die Frage nach dem Schonvermögen erledigt.
Die 40.000 gelten übrigens in ersten Jahr des Bürgergeldbezugs, und nur für Vermögen, welches bei Beginn bereits vorhanden ist.
Wenn die Erbschaft nicht in bar verfügbar ist, kann Bürgergeld vermutlich als Darlehen gewährt werden.
Bei H4 würde man sich bei einer Erbschaft von 20.000 vom Bezug abmelden, eine Zeit lang von der Erbschaft leben, und dann neu beantragen.
Ob man beim Bürgergeld durch eine kurze Abmeldung beim Neuantrag in den Genuss des erhöhten Schonbetrages kommt, da bin ich überfragt.
Was die Anlage mal irgendwann gekostet hat, spielt nur eine untergeordnete Rolle.
Die Anlage wurde ja abgeschrieben und das was an Wert in den Büchern steht ist entscheidend. 20 Jahre ist die Abschreibungs-Dauer. Rechne mal liniear 1/20tel jedes Jahr. Also ist mehr als die hälfte weg. Dein angenommener Wert ist der incls. MWST oder ohne? Gerechnet wird Netto ohne MWST.
400€ pro Monat heist auch das der Gesamte Strom eingespeist wird.
ALG2 gibt es nicht mehr, das ist jetzt Bürgergeld, und da muß man alle Einnahmen angeben.
jetzt komm doch Hilde nicht mit Fakten!
ihre Informationen sind schließlich 30 Jahre alt!
Stimmt übrigens auch für ALG2-Zeiten nicht: Einkünfte aus Photovoltaikanlagen waren bis zur Steuerfreistellung gewerbliche Einkünfte und damit Arbeitseinkommen.
Bei ALG2 wird übrigens gar nix angerechnet, weil kein Arbeitseinkommen. Ist halt so ähnlich wie bei Vermietung, Pacht, Zinsen. Wird auch nicht angerechnet.
Kommt nur beim Bürgergeld zum tragen. Bei ALG2 nicht.