Sind Sozialabgaben Teil der Einkommenssteuer?

5 Antworten

Die Sozialabgaben gehören nicht zur Einkommensteuer. Sie gehen ja auch in andere Kassen (Renten-, Kranken- Pflege-, Arbeitslosenversicherung).

Aber sie werden, weil Einkommensabhängig so empfunden und man ermittelt ja auch "die Gesamtabgabenlast" bzw. den Staatsanteil.

Die 42 % lassen sich relativ leicht finden.

§ 32 Abs. 1 Nr. 4 EStG, da stehen die 42 % als Multiplikator von 0,42 vom zu versteuerndem Einkommens ab 54.058,- Euro.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Vom Bruttogehalt müssen vom Arbeitgeber einzelne, bestimmte Abzüge gemacht werden, um zu Deinem Netto zu kommen: Sozialabgaben (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung), Kranken-/Pflegeversicherung, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Im einzelnen gibt es dabei obere absolute, jährlich neu festgelegte Beitragsbemessungsgrenzen, z. B. bei der Rentenversicherung und Kranken-/Pflegeversicherung. Beim Soli fängt fängt die Belastung hingegen erst bei einem Mindestlohn-/-einkommensteuerbetrag überhaupt erst an. Kannst Du alles bei Wikipedia nachsehen.

Bei der Lohnsteuerfestlegung wird neben der Steuerklasse bereits die steuerliche
Abzugsfähigkeit der Versicherungen und KiSt in den Lohnsteuertabellen
berücksichtigt! Die Belastung mit Lohnsteuer ist nur vorläufig und kann bzw. muss durch die Einkommensteuererklärung korrigiert werden. Darin werden Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer neu festgesetzt.

Wenn vom Spitzensteuersatz gesprochen wird, dann ist das nur ein Teilaspekt, nämlich der Einkommensteuersatz von zunächst 42 % (und bei höherem Einkommen von 45 %. Darauf kommt noch jeweils die Belastung mit Soli und - soweit anwendbar - Kirchensteuer.

Mit dem Abgabenrechner der BMF kannst Du bei Kenntnis Deines zu versteuernden Einkommens (bzw. der erwarteten Änderung) nur(!) die Auswirkungen auf die Einkommensteuer und Soli abschätzen:

https://www.abgabenrechner.de/ekst/?

Hier das Beispiel für ein zu versteuerndes Einkommen von € 54.048 in Bildern. Der Verlauf der Grenzsteuersatzkurve zeigt die von Dir erwähnte ESt-Änderung um - sagen wir - € 10 plus/minus bei einem gegebenen zvE. 




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Hallo PeterGedoens,

zunächst werden grundsätzlich vom sog. Bruttolohn/-gehalt immer
Sozalversicherungsbeiträge für Kranken-+Pflegeversicherung,
Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen. Erst ab einem Gehalt von 1.000,- Brutto wird dann je nach Steuerklasse die Lohn- bzw. Einkommenssteuer abgezogen. Man unterscheidet also zwischen Sozialabgaben und Steuern, was man an den jeweiligen Adressaten (Krankenkasse und Finanzamt) schon erkennt. Die einzelnen Abgabenbeträge kannst Du am besten in einem Online-Gehaltsrechner wie z.B. hier: https://entgelt24.de/brutto-netto-rechner/ nach Eingabe Deiner Gehaltseckpunkte einzeln aufgeschlüsselt erkennen.

Bleiben wir mal nur beim Finanzamt, also den Steuern, dann muss als erstes klar werden, dass wir einer Steuerprogression unterliegen und welcher Begriff genau deshalb für welchen Steuersatz gilt:

Der Steuersatz (Einkommensteuersatz) steigt progressiv vom Eingangs- bis zum Spitzensteuersatz an. Bildlich: Eine ansteigende Kurve je mehr Gehalt addiert wird.

Der Eingangssteuersatz ist der Steuersatz, der nach dem (steuerfreien) Grundtarif folgt und beträgt 14%

Der Spitzensteuersatz ist der höchste Steuersatz des geltenden Steuertarifs und liegt bei 42%.

Der Grenzsteuersatz ist Dein individueller Spitzensteuersatz,  mit dem eine Lohnerhöhung (als Addition zu bisherigem) besteuert wird.

Der Durchschnittssteuersatz gibt an, wie viel Prozent (Dreisatz) Deines Einkommens Du in Summe ans Finanzamt abführst.

Die Reichensteuer ist ein Steuersatz für hohe Einkommen ab ca. 250 Tsd € p.a. und beträgt 45%.

Sind damit nun alle restlichen Klarheiten beseitigt?

Na dann, viele Grüße von Betriebssparen

LittleArrow  29.06.2017, 15:59

Teils etwas ungenaue Erläuterungen bzw. Begriffe.

Zu den Begriffen Spitzensteuersatz und Reichensteuer empfehle ich, diesen kurzen Artikel zu beachten: https://de.wikipedia.org/wiki/Reichensteuer

Der höchste Steuersatz des Steuertarifes ist 45 %!

Der Durchschnittsteuersatz bezieht sich nicht auf die Summe ans Finanzamt, sondern nur auf die Einkommensteuer (ohne Soli und ohne KiSt) ans Finanzamt.

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Die 42% zahlst Du nur für die Summe Deines "zu versteuernden Einkommens", die über 53.666,- € liegt (2017).

Das entspricht > rund 65.000,- Bruttogehalt, je nach persönlichen Verhältnissen, also Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, aussergewöhnliche Belastungen und sowas...

LittleArrow  28.06.2017, 14:07

Die 42% zahlst Du nur für die Summe

Gewiss nicht für die Summe, sondern nur für die letzten zusätzlichen Euro ab einem zu versteuernden Einkommen von € 54.058 bis 256.303 (ab 2017). Der Durchschnitts-Steuersatz ist 26,3 %.

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PeterGedoens 
Fragesteller
 28.06.2017, 18:05
@LittleArrow

Also angenommen die Grenze liegt bei X.
Und ich verdiene X+10 Euro brutto im Jahr.
Dann würde ich X Euro mit dem Steuersatz, der sich unterhalb des Spitzensteuersatzes befindet versteuern und erst die darauf folgenden 10 Euro mit 42%?

Würde natürlich auf eine etwas verquere Art Sinn ergeben ;)

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LittleArrow  28.06.2017, 18:24
@PeterGedoens

Ja, so ist das bei einem progressiven Einkommensteuertarif.

PeterGedoens, ich schreibe Dir hierzu zu Anschauung noch eine eigene Antwort.

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betroffen  29.06.2017, 13:51
@LittleArrow

Ooh! Summe falsch recherchiert. Sind es 54.058,- € dieses Jahr?

Ansonsten, kleiner Pfeil, ist mein Satz richtig:

"Die 42% zahlst Du nur für die Summe Deines "zu versteuernden Einkommens", die über 54.058,- € liegt (2017).

Da warst Du etwas voreilig. Liebe Grüße b

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Nein.

Sie sind Teil der Abzüge vom Bruttolohn.

Die Einkommensteuer ist auch Teil der Abzüge vom Bruttolohn.