Siemens-Aktie vor 2009 gekauft - nun OSRAM-Aktien - Kapitalertragssteuerpflicht bei Verkauf?
Ich habe seit langem Siemens Aktien im Depot. Der Kauf erfolgte vor 2009, das heißt es fiele im Verkaufsfall keine Kapitalertragssteuer an. Wie ist es nun, wenn ich die Osram-Aktien verkaufe, die ich anteilig erhalten habe (Abspaltung!). Wäre ein Gewinn hier kapitalertragssteuerpflichtig?
1 Antwort
Da es sich um eine Abspaltung handelt, ist nach aktueller Gesetzeslage die Wandlung steuerneutral, d.h. hätte man die Siemens-Aktien steuerfrei verkaufen können, gilt das auch für die Osram-Aktien, da diese als Spin-Off einem Split der ursprünglichen Aktie in zwei Aktien entsprechen. Das war leider bis vor kurzem noch nicht so eindeutlig geregelt, sollte inzwischen bei den Banken korrekt verbucht werden.
Interessant ist bei solchen Altbeständen auch die Dividendensituation. Schüttet eine AG, deren Aktien man bereits länger als seit 2009 hält, eine Pseudodividende aus dem steuerlichen Einlagekonto aus, so würde dies normalerweise nachgelagert besteuert. Für Altaktionäre von vor 2009 ist dies jedoch nicht der Fall, d.h. sie bekommen diese Zahlung steuerfrei. Der Verkauf ist später ebenso steuerfrei.