Schulden bei Tod?
Hallo,
mein leiblicher Vater verstarb letzte Woche .
Meine Eltern trennten sich , als ich etwa 1 Jahr alt war.(Vor mehr als 40 Jahren)
Ich lebe seit etwa 15 Jahren im Ausland, und hatte nie Kontakt mit meinem leiblichem Vater.
Muss ich für dir Beerdigung und evtl. vorhandenen Schulden meines leiblichen Vaters aufkommen?
Wie Ich erfahren habe , ist seine Frau im Altersheim, und hat einen Vormund??
Wie sieht die Rechtslage aus??
Danke
5 Antworten
Zuerst die Regelung:
- Du bist Erbin zu 50% und die neue Frau Deines verstorbenen Vaters zu ebenfalls zu 50% (Einzelheiten spare ich mir).
- Ebenso wie Vermögen sind auch Schulden vererbbar. Sie verringern die zur Verteilung verfügbare Erbmasse, also "Vermögen minus Schulden = zu verteilende Erbmasse."
- Beerdigungkosten sind von dem/den Erben zu zahlen (BGB § 1968). Sie werden zunächst ebenfalls aus dem Vermögen bezahlt und vermindern damit ebenso die Erbmasse.
- Sollte das Vermögen nicht ausreichen bzw. durch vorhandene Schulden schon entsprechend vermindert sein, dann sind die Beerdigungskosten ganz oder als vorhandene Differenz direkt von den Erben zu zahlen.
- Das gilt ebenso für Schulden, welche nicht oder nur teilweise durch das Vermögen bezahlbar sind.
Jetzt zu Deiner Situation:
Wesentlich ist, dass Du hier einen Überblick über Vermögen und Schulden bekommst.
- Nimm dazu Kontakt mit dem Vormund Deiner Stiefmutter auf und besprich eine gemeinsame Vorgehensweise. Denn er ist in der identischen Situation wie Du und hat ebenfalls Interesse daran, keine Schulden zu erben.
- Solltest Du feststellen, dass hier eine Überschuldung vorhanden ist, dann schlage das Erbe aus (dazu gibt es ja bereits Antworten)
- Um die Beerdigungskosten kommst Du trotzdem nich herum, denn hier sind auch die leiblichen Kinder in der Pflicht, egal, ob sie Kontakt hatten oder nicht.
Ja, die Frist ist dann 6 Monate, nachzulesen in Par. 1944 BGB.
Damit hast Du natürlich einen Zeitvorteil gegenüber dem Stiefmutter-Vormund
Vielen Dank,
muss ich da von einem Amt offiziell etwas bekommen, oder reicht die Benachrichtigung per Whats-App über den Todesfall aus?
Ich habe kein Aktenzeichen, weder weis ich an welches Gericht/Noteriat ich mich wenden soll....
Gruss
Wenn kein Testament existiert muss der Erbe seinen Status selbst anmelden, denn Du brauchst auch einen Erbschein, wenn Du nicht ausschlägst. Das Nachlassgericht wird sonst nur dann tätig, wenn es vom Todesfall erfährt und Erben zu ermitteln sind.
Da nimmst Du jetzt Kontakt mit dem zuständigen Amtsgericht/Nachlassgericht (abhängig vom letzten Wohnort des Vaters) auf und meldest Deinen Erbanspruch an.
Heir kannst Du feststellen, welches Nachlassgericht (Amtsgericht /Familiensachen) zuständig ist:
https://justiz.de/OrtsGerichtsverzeichnis/index.php
Falls der Stiefmutter-Vormund bereits wegen eines Erbscheins an das Nachlassgericht gegangen ist, dann würden die nach Dir als Miterben suchen, aber hätten wahrscheinlich Probleme, Deinen Aufenthalt zu ermitteln. Deshalb ist es besser, Dich bei denen zu melden.
Für Mitlesende:
Die Kenntnis über den Tod bzw. die Erbschaft reicht aus, eine offizielle Benachrichtigung ist nicht notwendig.
In deinem Fall beträgt die Ausschlagungsfrist in der Tat 6 Monate, trotzdem solltest du dich nicht darauf verlassen, sondern zügig handeln.
"Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Monate, wenn Sie zu Beginn der Ausschlagungsfrist Ihren ständigen Aufenthalt im Ausland hatten[...]."
Löse bitte zuerst folgenden Widerspruch auf:
- "Meine Eltern trennten sich"
- "ist seine Frau im Altersheim"
Haben sie sich scheiden lassen und Dein Vater hat nochmal geheiratet?
Oder haben sie sich nur getrennt und die Frau im Altersheim ist Deine leibliche Mutter?
Für eine korrekte Antwort ist es wesentlich, hier die genauen Familienzusammenhänge zu kennen.
Hallo,
meine Eltern liessen sich derzeit Scheiden, als Ich ein Jahr alt war (1972).
Mein Leiblicher Vater hatte dann nochmals geheiratet.Diese Frau ist nun im Altersheim als Pflegefall untergebracht und soll einen Vormund haben.
Meine leibliche Mutter starb vor etwa 4 Jahren
Als Tochter bist Du gemeinsam mit der Ehefrau gesetzliche Erbin.
Da nach dem Sachverhalt wohl nicht damit zu rechnen ist, dass irgendwo verstecktes Vermögen vorhanden ist, solltest Du das Erbe ausschlagen.
Dafür hast Du 6 Wochen Zeit nach Kenntnis vom Erbfall. Da Du als leibliche Tochter auf jeden Fall Erbin bist, hast Du also noch 5 Wochen Zeit, aber mache es so schnell wie möglich.
Hallo, ich bin seit Jahren nicht mehr in Deutschland gemeldet, weder wohnhaft.
Wie vorher schon beschrieben, lebe ich schon seit Jahren im Ausland.
Wie verhält sich dass mit den fristen, und ich bekam von keiner Behörde den Todesfall gemeldet, sondern über einen Verwandten, per Whats-App....
Hallo,
meines Wissens ist das so: Wenn ein vorhandenes Erbe angenommen wird, werden auch die Schulden übernommen.
Zum zweiten: Beerdigungskosten sind in jedem Fall von Angehörigen, sprich auch den Kindern, zu zahlen.
Außer man ist selbst mittelllos.
Hallo,
meine Eltern liessen sich derzeit Scheiden, als Ich ein Jahr alt war (1972).
Mein Leiblicher Vater hatte dann nochmals geheiratet.Diese Frau ist nun im Altersheim als Pflegefall untergebracht und soll einen Vormund haben.
Als ich ca. 6 Jahre alt war, hatte mein Vater nochmals geheiratet.
Meine leibliche Mutter starb vor etwa 4 Jahren.
Ok, Vielen Dank, sind die Fristen um das Erbe auszuschlagen für mich die gleichen??habe mir sagen lassen, dass wenn man im Ausland lebt, wären die gesetzlichen Fristen länger? bis zu 6 Monaten??
Danke