erbe ich von meiner leiblichen Oma, wenn ich adoptiert wurde?
Hallo,
ich wurde vom neuen Mann meiner Mutter adoptiert, zu meinem leiblichen Vater hatte ich keinen Kontakt. Da mein leiblicher Vater schon verstorben ist und nun auch seine Mutter, also meine leibliche Oma, möchte ich wissen, ob ich auch einen Pflichtanteil habe, obwohl ich ja von meinem Stiefvater adoptiert wurde?
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
2 Antworten
Nein, nach der Adoption hast Du keinen Erbanspruch mehr, wenn Du zum Zeitpunkt der Adoption minderjährig warst.
:-)) - Wenn es nicht so wäre, hätte ich den letzten Halbsatz nicht geschrieben.
Ja gammoncrack hat recht ! Mit der Adoption erlischt nämlich das Verwandtschaftsverhältnis des angenommenen Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten, also auch zu seinen leiblichen Eltern, § 1755 BGB.
Wenn ein Volljähriger adoptiert wird, dann .....http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/adoption.html
K.
um das zu vervollständigen - wenn sie nicht minderjährig war, behält sie den Erbanspruch.