Mein Vater hat einen Erbvertrag geschlossen mit meiner Stiefmutter und deren Kinder. Welche Rechte habe ich?
Mein Vater hat einen Erbvertrag geschlossen mit meiner Stiefmutter und dessen Kinder. Inzwischen ist meine Stiefmutter und eines ihrer Kinder verstorben.
Der Erbvertrag sieht vor, das mein Vater Vorerbe wird und sein Stiefsohn Nacherbe von dem Einfamilienhaus. Gleichzeitig hat mein Vater eine Verzichtserklärung für sich und seine leiblichen Kinder mit im Erbvertrag festgeschrieben. Sein Stiefsohn soll Alleinerbe sein( steht im Erbvertrag). Seit dem Tod meiner Stiefmutter ( 3Jahre her) hat sich kein Stiefsohn ( Alleinerbe) blicken lassen.
Ich als Tochter kümmere mich jetzt selbstverständlich um meinen Vater (88 Jahre) Koche, Putze, Wasche, fahre ihn zum Arzt.....da er nicht mehr so gesund ist, habe ich die Vollmachten über alle Konten, bis über den Tod hinaus. Die Konten und Sparbücher laufen nur auf seinen Namen.
Ich habe Alles verstanden und weiß das ich eigentlich Nichts erbe, das Haus dem Stiefsohn gehört als Nacherbe und als Alleinerbe gehört ihm wahrscheinlich auch das Auto und das Geld auf den Konto. Erbvertrag ist Erbvertrag und kann nicht geändert werden, weil 2 Personen schon gestorben sind.
Wie soll ich mich verhalten, wenn meinem Vati etwas passiert? Darf ich das Haus noch betreten oder ist das Hausfriedensbruch? Darf ich von seinen Konten die Beerdigung organisieren? Vielleicht etwas markaber die Fragen, falls es aber mal soweit ist, werde ich nicht die Nerven haben mich irgendwo zu erkundigen. Zur Info, mir geht es nicht um das Geld oder die Imobilie. Die Jahre davor bin ich ganz gut ohne Vater und Stiefmutter ausgekommen. Ich will mich einfach nur richtig verhalten und kein Zoff mit dem Alleinerben. Vielen Dank
2 Antworten
Helen:
Dein Pflichtteilsanspruch wird durch den Erbvertrag nicht beeinträchtigt. Darüberhinbaus besteht eine Ausgleichspflicht nach § 2057 a BGB für die von dir erbrachten nicht unerheblichen Pflegeleistungen.
Empfehlung: Lass dich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten.
Vielen Dank für die Antwort,
ich dachte kann es ohne Fachanwalt klären. Für die Pflegeleistungen möchte ich ja Nichts. Vielen Dank trotzdem
Hallo,
nach dem, was Du geschrieben hast, bezieht sich der Erbvertrag nur auf den Tod der Stiefmutter.
Vom Vater erbst Du 50% seines eigenen Besitzes, selbst bei Enterbung noch 25%. (Das von der Stiefmutter geerbte bleibt wegen der Nacherbevorschrift außen vor.)
Auf jeden Fall darfst Du die Beerdigung aus dem Eigentum Deines Vaters bezahlen. Und natürlich auch alle Kosten für seine Pflege etc.
Viel Glück
Barmer
Danke,
der Erbvertrag wurde von 5 Personen unterschrieben: Stiefmutter, mein Vater, zwei Kinder von ihr und ein Enkel von Stiefmutter.
Mein Vater und sein Stiefsohn sind die Lebende.
Wenn ich das richtig verstehe, könnte ich von seiner angesparten Rente ein Pflichtteil erhalten. Die Vollmachten für die Konten, haben wir direkt bei der Bank unterzeichnet bei der Bankangestellten. Weiter habe ich gelesen, Pflichtteilsberechtigte dürfen keinen Erbschein beantragen, also auch das ist errledigt.
Aber darf ich das Haus noch aufschließen und Papiere holen? Wen gebe ich den Haustürschlüssel?
Vati lebt ja allein.