Mein Vater hat einen Erbvertrag geschlossen mit meiner Stiefmutter und deren Kinder. Welche Rechte habe ich?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Helen:

Dein Pflichtteilsanspruch wird durch den Erbvertrag nicht beeinträchtigt. Darüberhinbaus besteht eine Ausgleichspflicht nach § 2057 a BGB für die von dir erbrachten nicht unerheblichen Pflegeleistungen.

Empfehlung: Lass dich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten.

helen12 
Fragesteller
 01.11.2016, 00:00

Vielen Dank für die Antwort,

ich dachte kann es ohne Fachanwalt klären. Für die Pflegeleistungen möchte ich ja Nichts. Vielen Dank trotzdem 

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wfwbinder  01.11.2016, 06:52

Top Antwort, mehr kann man zu dem Thema nicht sagen.

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Hallo,

nach dem, was Du geschrieben hast, bezieht sich der Erbvertrag nur auf den Tod der Stiefmutter.

Vom Vater erbst Du 50% seines eigenen Besitzes, selbst bei Enterbung noch 25%. (Das von der Stiefmutter geerbte bleibt wegen der Nacherbevorschrift außen vor.)

Auf jeden Fall darfst Du die Beerdigung aus dem Eigentum Deines Vaters bezahlen. Und natürlich auch alle Kosten für seine Pflege etc.

Viel Glück

Barmer

helen12 
Fragesteller
 01.11.2016, 23:38

Danke,

der Erbvertrag wurde von 5 Personen unterschrieben: Stiefmutter, mein Vater, zwei Kinder von ihr und ein Enkel von Stiefmutter.

Mein Vater und sein Stiefsohn sind die Lebende.

Wenn ich das richtig verstehe, könnte ich von seiner angesparten Rente ein Pflichtteil erhalten. Die Vollmachten für die Konten, haben wir direkt bei der Bank unterzeichnet bei der Bankangestellten. Weiter habe ich gelesen, Pflichtteilsberechtigte dürfen keinen Erbschein beantragen, also auch das ist errledigt.

Aber darf ich das Haus noch aufschließen  und Papiere holen? Wen gebe ich den Haustürschlüssel?

Vati lebt ja allein.

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