Schutz vor Verwüstung nach Zwangsversteigerung

2 Antworten

Nein, für solche Vorsatztaten wird die Gebäudeversicherung nicht haften. Vandalismus dürfte da nicht enthalten sein. Das Problem, in dem Moment ist der eventuelle früher Eigentümer, falls nicht schon eine Räumung angestrengt hat, berechtigter Nutzer.

Dem ist nur strafrechtlich beizukommen, was aber wieder eine Beweisfrage ist und kein Geld bringt.

Ich habe soetwas schon in der Nachbarschaft erlebt. Vor ca. 12 Jahren hatte der Nachbar alles abgebaut was ging. Gastherme, Steckdosen, Schalter, Gewächse Büsche im Garten waren über Nacht weg. Am folgenden Tag kam der neue Eigentümer erstmals ins Haus. Die Frau war nur noch am heulen. Die Anwälte gaben sich die Klinke in die Hand. Der neue Eigentümer ist nicht eingezogen. Die Immobilie stand 4 Jahre leer. Die Bank hatte 10.000DM geboten, was zu wenig war. Übrigens die Strom und Gasrechnung war auch nicht bezahlt. Die Stadtwerke hatten alles abgeklemmt und wollten freilich die Beträge vom neuen Eigentümer haben, bevor wieder angeschaltet wurde. Ich kann nur davon abraten, Immobilien zu ersteigern.