Schufa?

3 Antworten

Die Schufa darf solche Daten überhaupt nicht speichern, also hilft Dir eine Anzeige gegen die Schufa weiter (Anzeige wegen Datenmißbrauchs). Das wird Dich erst einmal Geld kosten, die Du vorstrecken mußt, aber bei einem Sieg vor dem Gericht muß Dir die Schufa das Geld ersetzen; das kann aber dauern, denn die Schufa wird alle Rechtsmittel ausschöpfen. Besser ist es allemal sich mit der Schufa zu einigen, daß sie den Eintrag löschen. Ansonsten hilft Dir nur der Rechtsweg, das weiß auch die Schufa und sie wird es nicht auf den Rechtsweg ankommen lassen. Das bedeutet für Dich aber hartnäckig zu bleiben.

Jussi01 
Fragesteller
 20.06.2023, 11:02

Aber würde ich es auf eine Anzeige ankommen lassen würde es sicherlich dazu kommen das meine Mutter das bezahlt weil die Schulden von meinen Vater hat sie ja auch aufs Auge bekommen weil sie das eine Jahr getrennt nicht voll hatten für die Scheidung oder wie man das schimpft oder sehe ich das falsch?

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Snooopy155  20.06.2023, 11:05
@Jussi01

Das siehst Du falsch; denn Deine Mutter kann auch die Erbschaft ausschlagen. Wie sie sich entscheidet, liegt aber nicht bei Dir.

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Zappzappzapp  20.06.2023, 18:22

Wieso "darf" die Schufa solche Daten überhaupt nicht speichern, wenn sie diese nicht als falsch erkennen kann? Worüber sollte der FS sich denn mit der Schufa "einigen"? Und wieso soll der FS bereits jetzt die Kosten verursachen und einen Anwalt einschalten, was zudem nicht zu einer zügigen Lösung führen würde. Es sind nicht seine Schulden, er weiß überhaupt nichts davon. Wenn sein Vater betrügerisch in seinem Namen Schulden gemacht hat, können die betrogenen Unternehmen ihn verklagen.

Zunächst mal wäre die Schufa schriftlich zu informieren, dass diese Schulden keine Schulden des FS sind, verbunden mit der Aufforderung, den falschen Eintrag unverzüglich zu löschen.

... das kann aber dauern, denn die Schufa wird alle Rechtsmittel ausschöpfen.

und

... das weiß auch die Schufa und sie wird es nicht auf den Rechtsweg ankommen lassen.

????

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Snooopy155  20.06.2023, 22:38
@Zappzappzapp

Schon mal was von Persönlichkeitsrechten gehört. Deshab darf die Schufa nichts ohne Deine Zustimmung speichern.

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Zappzappzapp  20.06.2023, 23:31
@Snooopy155

Natürlich habe ich das.

Daher gibt es ja auch keinen Kredit- und keinen Kontoeröffnungsantrag ohne die Zustimmung zur Übermittlung der Daten an die Schufa. Die Zustimmung gibt man aber nicht der Schufa direkt und wenn die Schufa Daten erhält, setzt sie voraus, dass diese Zustimmung vorliegt.

Zudem hat die Schufa ja nicht die Daten "des FS" gespeichert sondern die Daten, die der Vater in betrügerischer Absicht angegeben und hierbei vermutlich auch die Unterschrift gefälscht hat.

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Snooopy155  21.06.2023, 10:47
@Zappzappzapp

Die Schufa hat, bevor sie Daten speichert, davon sich selbst zu überzeugen, daß diese Daten nicht unrechtmäßig zustande kamen.

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Zappzappzapp  22.06.2023, 19:15
@Snooopy155

Das macht sie ganz sicher nicht, da sie von den Übermittlern bestätigt bekommt, dass die Daten korrekt sind und die Zustimmung zur Datenweitergabe vorliegt. Du kannst doch nicht im Ernst meinen, dass die Schufa sich bei jedem übermittelten Datensatz noch einmal zusätzlich "von der Rechtmäßigkeit überzeugt". Wie sollte das denn gehen?

Lass uns das mal hier beenden, das bringt uns nicht weiter. Ich lasse mich gerne eines anderen belehren, wenn Du einen Link zur Verfügung stellst, aus dem hervorgeht, dass die Schufa alle Daten, die sie erhält, noch einmal zusätzlich prüfen muss, bevor sie sie speichert.

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Vorab ein Hinweis: Ich gebe hier keine Rechtsberatung und bin auch kein Profi in diesen Angelegenheiten. Meine Tipps beruhen auf Recherche, gesammelten Erfahrungen und (hoffentlich) gesundem Menschenverstand.

Sende ein Schreiben und das folgende Formular an die Schufa, dass diese Schulden nicht von Dir sind, verbunden mit der Aufforderung, den falschen Eintrag unverzüglich zu löschen.

https://www.schufa.de/kontakt/einmeldung-identitaetsbetrug/

Ob es sich um Deinen Vater oder irgendeine andere Person handelt, tut hierbei gar nichts zur Sache.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/was-tun-bei-einem-schufaeintrag-53209

Zitat:

Wichtig!
In dem Zeitraum, in dem geklärt wird, ob eine Eintragung stimmt, muss die Schufa diesen Eintrag sperren. Sie darf ihn nicht an andere Banken oder Gläubiger herausgeben.

Ebenso kannst Du das Unternehmen, welches den Schufa-Eintrag verursacht hat, schriftlich darüber informieren, dass jemand Deinen Namen betrügerisch verwendet hat und diese ebenfalls auffordern, unverzüglich die Löschung des Schufaeintrages zu veranlassen. Auch hier ist es unerheblich, ob es sich um Deinen Vater oder irgendeinen anderen Betrüger handelt.

Dann wende Dich wegen Unterstützung an eine kostenlose Schuldnerberatung oder Verbraucherzentrale in Deiner Nähe:

https://www.schuldnerberatungen.org/beratungsstellen/

https://www.forum-schuldnerberatung.de/adressen/adressen-schuldnerberatungsstellen.html

Viel Erfolg.

Erstatte Anzeige gegen deinen Vater und widerspreche der Forderung. Dann informiere die Schufa darüber. Die werden sehr zeitig die Informationen vom Inkasso löschen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung.
Zappzappzapp  20.06.2023, 18:24

Welcher Forderung sollte er denn widersprechen, es liegt ihm doch gar keine Forderung vor?

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correcta  20.06.2023, 19:08
@Zappzappzapp

Wenn Ihm keine vorliegt, wie hat er das Inkasso Unternehmen dann anrufen können?

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Zappzappzapp  20.06.2023, 20:11
@correcta

Der FS schreibt nichts davon, dass er diese Schulden gemacht hätte, sondern der Vater ohne sein Wissen:

ich wusste von nichts

Ich kann nur vermuten, dass er von der Schufa das Inkassounternehmen genannt bekommen und daraufhin dort angerufen hat. Also sollte er dort klarstellen, dass er diese Schulden nicht zu verantworten hat, sondern ein Betrüger.

Ich wüsste auch nicht, was eine Anzeige gegen den Vater (der im übrigen verstorben ist, also geht das meines Wissens ohnehin nicht) im Hinblick auf den Schufaeintrag bringen sollte.

Wollte der Gläubiger das Geld vom FS einfordern, müsste der Gläubiger den Beweis antreten, dass der FS der Schuldner ist, was er nicht kann, wenn der FS wirklich selbst betrogen wurde.

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correcta  20.06.2023, 20:24
@Zappzappzapp

Oder man geht die einfache Variante; Anzeige, Widerspruch, Info an die Schufa. Fertig.

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Zappzappzapp  20.06.2023, 23:15
@correcta

Klar, ich sage ja gar nichts anderes, außer, dass er keiner Forderung widersprechen muss, weil es keine gibt und dass er keine Anzeige erstatten muss, weil der Adressat verstorben ist.

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correcta  21.06.2023, 18:29
@Zappzappzapp

Wenn er aber keine Anzeige erstattet, könnte jeder irgendwelche Rechnungen auf einen Verstorbenen schieben. Und wenn eine Anzeige erstattet wird, wird ja erstmal nicht geprüft, gibt es die Person. Das findet ja alles im Nachhinein statt. Alternativ: Anzeige gegen unbekannt, dann muss die Inkassofirma ermitteln bzw die Polizei.

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Zappzappzapp  22.06.2023, 19:53
@correcta

Meines Wissens gibt es keine Strafverfahren gegen eine verstorbene Person, da weder eine Ermittlung noch ein Strafverfahren möglich ist. Und natürlich wird bei einer Anzeige geprüft, ob es die Person gibt. Ob sofort oder im Nachhinein ist doch völlig unerheblich, da diese Anzeige sowieso ins Leere laufen würde.

Und, ich wiederhole mich, was sollte eine Anzeige bringen? Der FS klärt die Angelegenheit mit der Schufa, was problemlos möglich sein sollte, denn es gibt keine rechtssichere Forderung gegen ihn. Die müsste das Inkassounternehmen nachweisen, dafür braucht es auch keine Anzeige, die prüfen schon selbst, wenn sie merken, dass sie auf einen Betrüger hereingefallen sind.

könnte jeder irgendwelche Rechnungen auf einen Verstorbenen schieben.

Stimmt, hat der FS aber nicht aber nicht gemacht.

Lass uns das hier mal beenden, die Diskussion bringt uns nicht weiter. Der FS kann sich seine Meinung bilden und selber lt. Links in meiner Antwort auf seine Frage kompetent beraten lassen.

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