Hausverwaltung schickt Schornsteinfeger wegen Reparatur der Gastherme - wer muss die Rechnung bezahlen?

4 Antworten

Zwei Dinge muss man hier auseinander halten. Die Überprüfung durch den Schornsteinfeger (meist alle 2 Jahre oder 3 Jahre) ist erfolgt und offensichtlich fiel auf, das keinerlei Wartung (Reinigung) der Gasheizung vorgenommen wurde. Aber offensichtlich hat der Schorni die Anlage ja abgenommen, sonst würde ja nachgeprüft, was weitere Kosten verursacht hätte. In sofern waren die Arbeiten offensichtlich nicht unbedingt erforderlich.

Die Hausverwaltung hat dann offensichtlich eine Wartung in Auftrag gegeben. Damit wurde eine Vertrag geschlossen, die daraus resultierenden Kosten müssen vom Auftraggeber gezahlt werden. Ein Vertrag zu lasten Dritter kann grundsätzlich nicht geschlossen werden. Die Zahlung muss also von der Hausverwaltung erfolgen, zumal auch sie nur die Einwilligung zu den Preisen gegeben hat.

Ob die Kosten auf die Mieter/Eigentümer der Wohnung umgelegt werden können, ist eine andere Frage. Das könnte dann auch erst mit der Abrechnung der Nebenkosten erfolgen. Steuerlich kann man beide Handwerker-Rechnungen (Schorni und Wartung)nur absetzen, wenn sie auf den Mieter/Eigentümer ausgestellt sind und bargeldlos bezahlt werden, bzw. dies bei der Nebenkostenrechnung als einzelner Posten aufgeführt ist.

PS Die sogenante Kleinreperatur würde ich eh nicht zahlen. Was soll denn da repariert worden sein? Das ist blanker Unsinn. Es war ja nix defekt. Meist sind das nur Schrauben die weggeworfen werden und durch neue ersetzt werden.


Gasthermen unterliegen der jährlich oder zweijährlich (je nach Bauart) wiederkehrenden Prüfung durch den Schornsteinfeger. Dies Kosten sind in den Nebenkosten umlegbar, wenn so im Mietvertrag vereinbart.

Ebenso sind Wartungskosten von solchen Anlagen unter den gleichen Vorraussetzungen auf den Mieter umlegbar.

In Deinem Fall hat offenbar der Schornsteinfeger Mängel festgestellt und die Behebung dieser gefordert. Das hat dann nichts mehr mit Wartung zu tun, sondern ist eine Reparatur - diese Kosten trägt immer der Vermieter.

Wenn bei Wartungsverträgen auch kleinere Reparaturen mit durchgeführt werden, dann sind diese Kosten vor der Umlage herauszurechnen.

Da diese Kosten früher bei Dir nicht umgelegt wurden, wäre der Mietvertrag zu prüfen, ob er eine Umlage dieser Kosten überhaupt zuläßt.

Der Auftrag muß nicht von Dir erteilt worden sein - wichtig ist ob die Kosten bei Deinem Mietvertrag umlageähig sind oder nicht.

hildefeuer  12.04.2016, 17:58

"Das hat dann nichts mehr mit Wartung zu tun, sondern ist eine Reparatur - diese Kosten trägt immer der Vermieter."

Dieser Schluss ist grundsätzlich falsch. Wenn Gasheizungen jahrelang ohne Wartung betrieben werden, verschieben sich die Messwerte durch Ablagerungen im Brennraum und bei einer Prüfung wird dies reklamiert. Das lässt sich aber durch Reinigung beheben. Also Wartung. Da erfolgt keine Reperatur. Bei einigen Geräten muss dann evt. die Dichtung des Brennraums ausgetauscht werden, da der Brennraum zur Reinigung geöffnet werden muss. Das ist dann die kleine Reperaturrechnung die aber durch die Wartung entsteht, nicht durch Defekt.

0
betroffen  12.04.2016, 18:01

Hallo Snooopy, so stimmts !

Allerdings habe ich in der Frage "Gasterme wird gereinigt" gelesen. Das würde zur Wartung gehören und das zahlt auch der Mieter als Betriebskosten.

0

Hallo, die Kosten für die Wartung muss der Vermieter zahlen. Er kann sie als Nebenkosten umlegen, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist.

Über die Kleinreparaturklausel ist das nicht zulässig.

Viel Glück

Barmer

Leider schreibst Du nicht ob Du Mieter oder Eigentümer der Wohnung bist.

Bist Du Mieter, dann hilft Dir sicherlich dieser Link weiter: http://www.mieterbund.de/index.php?id=552

Wenn es so bei Dir ist, wie dort beschrieben, hat dein Vermieter mit Zitronen gehandelt ..;-)

ToMag  13.04.2016, 14:04

Er scheint Mieter zu sein, wenn man den Text genau liest.

Zunächst mal ist Rechnungsaddressat der Vermieter. Leider gibt es keine Aussage darüber, um welche Art Hausverwaltung es sich handelt. Verwaltet die nur das gemeinschaftseigentum der WEG, oder macht sie auch im Auftrag der Eigentümer deren Sondereigentumsverwaltung?

Im ersten Fall könnte sie Mietern gar keine Rechnungen stellen, im zweiten Fall täte sie es im Auftrag des Eigentümers (Vermieters). In der Sache handelt es sich aus meiner Sicht auch um Wartung, die (je nach Mietvertrag) umlagefähig ist.

0