Gilt als Empfänger einer Schenkung auch der Schenkungsfreibetrag?

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Der Schenkungsfreibetrag gilt pro Schenker und das alle 10 Jahre.

Insofern könnte man wirklich unendlich viel Schenkungen steuerfrei vollziehen, sofern Schenker und Beschenkter jeweils personenverschieden sind und die Schenkung unter dem Freibetrag bleibt.

ALLERDINGS gibt es im Steuerrecht allgemein das Verbot des Mißbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn Schenkungen so aufgesplittet werden, das es gerade so paßt, der kann eine unangenehme Überraschung erleben.

Anwendungsgebiet ist zum Beispiel die Übertragung von Vermögen auf die Kinder. Wenn da ein Elternteil beispielsweise € 800.000,-- auf sein Kind übertragen will, dann müßten nach Abzug des Freibetrags € 400.000,-- versteuert werden. Da könnte man auf die Idee kommen, nur die Hälfte des Betrags auf das Kind zu übertragen und die andere Hälfte auf den anderen Elternteil -was steuerfrei ist- und dieses andere Elternteil wendet das wiederum -steuerfrei- dem Kind zu. Das sollte man keineswegs zeitgleich durchführen, sonst wird es vom Finanzamt nicht anerkannt.