Schadensersatz?
Hallo, mein Sohn ist auf einem Dauerplatz mit dem Kopf vor das offene Wohnwagenfenster meines Nachbarn gestoßen. Dieses ragt geöffnet auf den öffentlichen Raum hinaus. Es ist ein minimaler Schaden entstanden. Der Nachbar will nun das Fenster mit neu Wert ersetzt haben. 1600€ muss ich in diesem Fall dafür haften?
4 Antworten
Die Sache ist nicht eindeutig.
Wenn "Dauerplatz" ein Platz auf einem Campingplatz ist, muss man mit ausgestellten Fenstern rechnen. Auf dem Dauerparkplatz vor einem Wohnhaus nicht unbedingt.
Ein 12jähriger gilt als rechtlich in der Lage gewisse Gefahren einzuschätzen, deshalb müssen Kinder/Jugendliche von 8-18 auch ggf. selbst Schadenersatz leisten. Das könnte hier zutreffen.
Schadenersatz ersetzt aber nicht den Neuwert, sondern den Zeitwert. Also bei einem Wohnwagen, der einige Jahre als ist, geht es um vielleicht 30-70 % der Kosten. § 823 BGB.
Aber es kann ja sein, dass Ihr eine Familienhaftpflicht habt, die das regelt. Sonst wird Euer Sohn zahlen müssen, wenn er mal irgendwann dazu in der Lage ist.
Ihr braucht nicht zu zahlen.
Da bleibt nur die Meldung an die Familienhaftpflichtversicherung.
Deren Juristen beurteilen dann den Vorfall.
Ich würde das meiner Haftpflichtversicherung melden - die kümmert sich auch um die rechtliche Einordnung.
Warum so kompliziert und hier fragen??
Meldet den Schaden der Privathaftpflichtversicherung, die wissen dann schon Bescheid, wie damit umzugehen ist.
Unberechtigte Ansprüche werden von der Haftpflicht abgewehrt, Notfalls auch vor Gericht.
Und logischerweise wird nur der Zweitwert ersetzt, ansonsten wäre der Nachbar ja besser gestellt.