Sammlungsauflösung , Kleingewerbe?

1 Antwort

Was mir hier nicht klar ist: Worum geht es? Was hast du gemacht?

  1. Die bei ebay als gewerblich registriert?
  2. Ein Gewerbe angemeldet?
  3. Eine Betriebsanmeldung beim Finanzamt durchgeführt?

Du scheinst da alles wild durcheinanderzuwürfeln.

Die Auflösung einer Sammlung ist weder umsatzsteuerlich noch ertragsteuerlich interessant. Ertragsteuerlich kann man höchstens über § 23 nachdenken, wenn die Gegenstände weniger als ein Jahr alt sind. Aber gewerblich ( §15) wird das davon trotzdem nicht.

Ob du nun ein Gewerbe anmeldest, obwohl du keines ausübst, ist genauso, als ob du einen Hebezeugführerschein machst, obwohl du nie einen Kran bedienen willst. Kann man machen - muss man aber nicht.

Einzig bei ebay kann das anders sein, aber das ist halt innerer Konflikt bei ebay. Was die "gewerblich" nennen, hat weder was mit dem Gewerbeamt noch mit dem Finanzamt zu tun.

Meld das Gewerbe wieder ab und fertig.