Einkommenssteuerberechnung, Kleingewerbe, keine Belege für Material

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vielen lieben Dank - Ihr habt mir sehr geholfen. Jetzt weiß ich, was ich machen muss. Habe schon mal alle Materialien mit Menge und Preis aufgelistet. Bei ca. der Hälfte hatte ich gar nicht bar bezahlt und kann die Kosten sogar noch anhand von Kontoauszügen und/oder E-Mail-Verkehr nachweisen. Von der Liebhaberei hatte ich noch gar nicht gehört - habe das jetzt nachgelesen. Vielen Dank nochmal und schöne Grüße Sonja

Die Nähmaschine hat 400 Euro gekostet, also kannst du sie noch dieses Jahr voll absetzen. Für deinen Stoffeinkauf würde ich einen Eigenbeleg schreiben. Dadurch wird vermutlich für dieses Jahr ein Verlust entstehen. Das Finanzamt wird dann ganz schnell mit dem Argument Liebhaberei kommen und dir deinen Verlust nicht anerkennen wollen. Musst du selber wissen, ob du dich nicht lieber als Liebhaberei einstufen lässt.:)

Hallo, die Aufwendungen für das Material ist als Privateinlage zu erfassen. Wenn Sie die Preise noch wissen umso besser. Machen Sie hierüber eine Auflistung der verschiedenen Stoffe und über den Preis. Die Nähmaschine ist als Geringwertiges Wirtschaftsgut (selbständig nutzbar und unter 410,--€ Anschaffungspreis) in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe absetzbar. Klar das die ersten Jahre warscheinlich nur ein Verlust erzielt wird. Das Unternehmen muss ja erst mal anlaufen und bekannt werden. Aber vorsicht, nach ein paar Jahren (so ca. 4-5 Jahren) sollte sich schon ein Gewinn verzeichnen lassen. Denn da muss man aufpassen, dass das Finanzamt einen nicht Liebhaberei unterstellt. Aber wie gesagt in den ersten Jahren sehe ich da keine so großen Probleme. Schöne Grüße C.M.