Kann ich bei Ebay unbegrenzt viel verkaufen?

1 Antwort

Als Arbeitsloser hast Du nur eine Grenze zu beachten, wenn es ein Gewerbe wird, dann gilt die Zuverdienstgrenze von 165,- Euro (ALG I). bzw. bei ALG II 100,- Euro und 20 % vom überschiesenden Verdienst frei.

Verkaufen kannst Du soviel Du willst. Wenn es eigene Sachen sind, gebr. Kleidung, der alte Fernseher usw., auch die SAchen vom Dachboden der Oma, da werden die Erlöse nciht mal auf die Lesitungen des ALG I, oder des ALG II angerechnet.

Wenn Du aber Sachen erwirbst um sie zu verkaufen, oder anbietest Dachböden kostenlos zu entrümpeln um die dort gefundenen Sachen dann zu verkaufen, dann wird es gewerblich. Also Anrechnung auf die Leistungen und, wenn es entsprechend viel ist, ggf. auch Steuern zahlen.

Guten Tag,

Ich habe ihre Antwort gelesen.

Ich habe eine Frage. Gibt es eine Gesetz über diese Information?

Mein Mann hat eine Kamera Blitz für 120 eur verkauft und der JobCenter hat er für eine Erklärung über den Einkauf gefragt.

Sorry für mein Deutsch

Vielen Dank.

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@Lettertodana

Das Gesetz sind die Vorschriften über das ALG II. Er hat ein Blitzgerät, oder ein Kamera mit Blitzgerät verkauft, die er schon lange hatte. das sollte er erklären.

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