Rumpfwirtschaftsjahr = Umsätze hochgerechnet angeben?

2 Antworten

In der Einkommensteuererklärung werden die Umsätze eigentlich gar nicht angegeben, sondern der Gewinn - falls Sie allerdings die Anlage EÜR meinen, dort ist - wie auch in der Umsatzsteuererklärung - der tatsächliche Umsatz anzugeben.

Eine Hochrechnung gibt es nur bei der Einstufung als Kleinunternehmer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Möchtest Du denn gerne USt. auf 20.000,-€ abführen?

Du gibst natürlichen die realen Zahlen an. Die Hochrechnung bzgl. der KU-Grenze nimmt das FA selbst vor.