Rückauflassungsvormerkung bei aufschiebender Bedingung im Testament?

1 Antwort

ES mag enttäuschend für Dich sein, aber ich komme zum gleichen Ergebnis wie das Nachlassgericht.

In meinen Augen ist es der typische Fall des Vorerben, m. E. sogar des unbefreiten Vorerben, des Sohnes für seine Söhne.

Damit Erbschaftsteuer ins Spiel kommt, muss es ja um hohe Beträge gehen. Wenn man so will, wieder ein Beispiel für eine mangelnde Beratung des Großvaters. Da wären andere Lösungen wohl möglich gewesen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung