Bin ich als Bevollmächtigte zahlungspflichtig nach dem Tod meines Großvaters?

2 Antworten

Also mein Gefühl sagt mir, dass erst die Verbindlichkeiten aus dem Nachlass zu zahlen sind (also Heimkosten und Wohnungsauflösung) und der Rest für die Bestattung zu verwenden wäre. Weil die Bestattung ggf. Aufgabe der Familie ist, wenn der Nachlass nicht ausreicht. Ich stelle mir unter “Sterbekonto“ allerdings ein Sparbuch vor. Beispiel: Auf dem Sparbuch sind 5000,- Euro, die nimmt man dann für Whg. und Bestatter. Das Heim geht leer aus. Die Familie freut sich, dass sie nicht für die Bestattungskosten aufkommen muß, wozu sie aber verpflichtet gewesen wäre. Das fände ich ziemlich schräg. Aber ich kenne den Fall nicht näher und weiß auch rechtlich nicht, ob das so in die Pflichten der Vollmachtnehmerin gefallen wäre. Könnte ich mir aber vorstellen. Viele Grüße

Aus der Vollmacht die Dir erteilt wurde, leitet sich keine Zahlungsverpflichtung ab, ebensowenig wie aus dem ausgeschlagenen Erbe.

Nur über die Verpflichtung zum Elternunterhalt kann der Sozialträger offenen Kosten einklagen - aber hier spielt die Leistungsfähigkeit der Betroffenen eine wesentliche Rolle ob die Klage Erfolg haben wird.