Rote Ampel überfahren, bin aber nicht der Fahrzeughalter?

6 Antworten

kann er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen?

Kann er (§ 52 Abs. 1 StPO). Er muss das auch nicht näher begründen, er muss das Vorliegen der Gründe lediglich ggf. unter Eid bestätigen (§ 56 StPO).

Ihr solltet damit rechnen, dass dann in den nächsten Wochen die Polizei bei euch vor der Tür steht und denjenigen, der die Tür öffnet, mit dem Blitzerfoto abgleicht. Du solltest also in den nächsten Monaten niemals selbst die Tür öffnen. Wenn das nicht zum Erfolg führt, werden die Polizisten mit dem Bild in der Nachbarschaft herumgehen und dort nachfragen, ob jemand die Person auf dem Bild kennt.

Wenn trotz allem kein Halter ermittelt werden kann, kann deinem Vater als Halter die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Dann muss für einen bestimmten Zeitraum jede Fahrt genau dokumentiert werden, damit so etwas nicht mehr vorkommt. In dem letzten Fall in meinem eigenen Verwandtenkreis gab es keine Fahrtenbuchauflage, aber das sagt erst mal nichts aus.

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Verweigern kann er viel, dankn kriegt er halt ne Fahrtenbuchauflage. Das heisst, er muss JEDE Fahrt ausnahmslos dokumentieren, selbst wenns nur kurz zur Tanke 2 km weiter für eine Schachtel Zigaretten ist oder kurz ein Paket zur Post bringen.Jede Bewegung des Autos muss festgehalten werden. Das Fahrtenbuch wird dann auch kontrolliert von der Behörde. Wird das dann nachlässig geführt gibt es ein Bußgeld. Hätte ich ja keine Lust drauf, so als dein Vater. Werd endlich erwachsen und steh für deine Fehler grade, als dass andere sie ausbügeln müssen.

In Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Dies bedeutet, dass in den meisten Fällen der Fahrer für die Ordnungswidrigkeit belangt wird und nicht der Halter. Nur bei wenigen Verstößen gilt die Halterhaftung und das Bußgeld geht auch auf dem Halter über. Dies ist beispielsweise bei einer Überladung des LKW der Fall.

Die Behörde muss also in jedem einzelnen Fall den Fahrer ermitteln. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist dies in der Regel durch das Foto leicht machbar. Die Behörde ist in der Beweispflicht und wird bei den Ermittlungen von der Polizei unterstützt.

Das Bußgeldverfahren verläuft nach einem exakten Schema: Dem Halter wird ein Anhörungsbogen zugesandt. Hier kann er Angaben zur Sache machen, beispielsweise auch den Fahrer eintragen und diesen zurücksenden.

Diese sind allerdings nicht verpflichtend, lediglich die Angaben zur eigenen Person müssen gemacht werden.Der Bußgeldbescheid wird dann dem eingetragenen Fahrer oder dem Halter übersandt. Macht der Halter keine Angaben, übernimmt die Polizei die weiteren Ermittlungen. Ist allerdings beispielsweise durch das Blitzerfoto ersichtlich, dass der Halter nicht der Fahrer sein kann, liegt dem Bescheid ein Zeugenfragebogen bei. Hierbei setzt die Behörde auf die Mithilfe des Halters.Führen alle diese Vorgehen zu keinem Ergebnis, kann die Polizei weitere Ermittlungen anstellen. Sie befragt beispielsweise die Familie, die Nachbarn oder die Arbeitskollegen. Auch ein Abgleich mit dem Passfoto, welches dem Melderegister vorliegt, ist denkbar.

Wenn der Halter nicht der Fahrer ist – So gehen Sie nun vor

Geht Ihnen im Vorfeld eines Bußgeldbescheides ein Anhörungsbogen zu, so können Sie hierdurch bereits der Behörde mitteilen, dass Sie zwar der Halter des Wagens sind, aber nicht zum entsprechenden Tatzeit gefahren sind. Darüber hinaus können Sie den Fahrer mit seinen Personalien eintragen. Kommt die Behörde selbst zu dem Schluss, dass Sie nicht gefahren sind, können Sie die Angaben auch auf den Zeugenfragebogen machen.

Ob Sie diese Chance nutzen, bleibt Ihnen überlassen. Selbstverständlich können Sie auch auf die weiteren Ermittlungen der Polizei warten. Häufen sich allerdings diese Vorfälle, kann Ihnen als Halter für eine begrenzte Zeit ein Fahrtenbuch verordnet werden.

Genau. Er macht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch, denn falsche Angaben wäre eine Ordnungswidrigkeit. Durch die Verweigerung weiss die Behörde dann schon, wo der Fahrer zu suchen ist. Problem gelöst.

Wie komme ich am besten aus der Sache raus?

Gar nicht ......

Ansonsten warum sollte Dein Vater die Folgen Deines Fehlverhalten tragen und folgend über "ewige Zeiten" ein Fahrtenbuch führen, weil er die Benennung des Fahrers, der den Rotlichtverstoß begangen, hat verschweigt?