Rentenbeiträge durch Pflegekasse auch bei andauerndem Urlaub?

1 Antwort

Ich glaube nicht.

Dein Status ist ja trotzdem der eines Erwerbstätigen mit 32 Wochenstunden, Du hast nur Urlaub.

Wie ja sogar in Par.44 SGB XI benannt wird, geht es um die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen, die nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Aus dieser Sicht ist Deine soziale Absicherung ja gegeben, da weiterhin über die Anstellung RV-Beiträge eingezahlt werden.

Ob sich eine Reduktion auf 30 Wochenstunden lohnen könnte, würde Dir vermutlich ein Rentenberater der DRV ausrechnen können. Die haben überall Beratungsstellen, ich hatte neulich auch mal einen Telefontermin.