Rechtsanwaltskosten Schadensersatz und Schmerzensgeld steuerlich absetzbar

2 Antworten

Vermutlich werden die Kosten anerkannt. Schmerzensgeld ist meines Wissens nicht steuerpflichtig, demnach keine Verrechnung mit den außergewöhnlichen Belastungen. Folgendes habe ich dazu gefunden: Als privater Steuerzahler muss man diese Kosten als eine außergewöhnliche Belastung begründen.Die Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen ist an eine bestimmte Voraussetzung gebunden. Eine angemessene Höhe dürfen die anrechenbaren Anwaltskosten nicht überschreiten. Von Bedeutung für eine Anerkennung durch das Finanzamt ist außerdem, dass das Entstehen der Kosten notwendig war. Einen Prozess dürfen Sie nicht mutwillig ohne Aussicht auf Erfolg führen.Was diese etwas unklare Aussage bedeutet, werden Sie unter Umständen mit Ihrem Finanzamt diskutieren müssen. Dennoch sollten Sie für eine überwiegende Anzahl der Fälle eine Absetzbarkeit der Kosten leicht deutlich machen können und so auch die gewünschte Anerkennung finden. Merh dazu unter: http://www.helpster.de/anwaltskosten-absetzen-was-sie-dabei-beachten-sollten_99384

Hallo ErnoBecker,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Meine Frau ist berentet (100 % Erwerbsminderungsrente). Ich selber erziele Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit. Es geht um die gemeinsame Einkommenssteuererklärung im Vorgriff für nächstes Jahr. Können wir hier die Anwaltskosten irgendwie geltend machen? Sind doch immerhin gut 3500 €.

Vielen Dank nochmals

Jochen Schwab