Recht auf Aushändigung Gutachterschreiben nach Hauskauf?

2 Antworten

Eine Vereinbarung hierzu wird es sicher nicht geben. Gesetzliche Vorschriften gibt es auch nicht.

Bleibt also nur zu überlegen, welche Urkunden dem Hauskäufer üblicherweise zu übergeben sind. Das sind sicherlich die die Hausnebenkosten betreffenden Unterlagen und bei vermieteten Objekten auch die Mieterakten. Zudem auch Baupläne.

Sonstiger Schriftverkehr wird üblicherweise nicht übergeben. Ich glaube daher nicht, dass ein Anspruch auf Aushändigung des Gutachterschreibens besteht.

Merkwürdig ist die Sache allerdings schon. Man sollte das Haus auf Folgeschäden des Wasserschadens überprüfen.

Nein, warum auch.