Welche Versicherung kommt für einen Schaden nach Eigentümerwechsel auf?
Wir haben ein Haus gekauft. Die Eintragung im Grundbuch ist noch nicht erfolgt. Die Versicherung der Vorbesitzer hat sich bzgl der Wohngebäudeversicherung bereits mit uns in Verbindung gesetzt. Wir haben diese Versicherung bereits bei einem anderen Anbieter abgeschlossen und möchten die alte Versicherung nach Eintragung im Grundbuch kündigen. Wer kommt nun für unseren Dachschaden durch Sturm auf? Die alte Versicherung, da diese ja noch aktiv ist?
4 Antworten
Du darfst die bisherige WG-Versicherung ja erst nach Grundbucheintragung kündigen. Natürlich ist die bisherige Versicherung noch zuständig (wage ich mal zu behaupten).
Hinweis: Hast Du denn wirklich schon eine neue Vers. abgeschlossen? Ich habe gelesen, dass der bisherige Versicherer auf jeden Fall Anrecht auf die Beiträge des vollen Versicherungsjahres hat. Welcher Zeitraum das ist, ergibt sich aus dem bisherigen Vertrag.
In einem hier diskutierten Fall hatte der Vorbesitzer sogar gerade eine Drei-Jahres-Frist mit dem Versicherer vereinbart.
Google doch mal die Stichworte “Wohngebäudeversicherung bei Hausverkauf“, da kommt so einiges.
Also, das ist alles nur verkürzt nach Gelesenem dargestellt, aber als Hinweis, selbst nochmal nachzulesen, ja hoffentlich hilfreich.
Vielen Dank für den Hinweis. Wenn ich es gewollt hätte, hätte ich gegoogelt. Dennoch habe ich es vorgezogen in diesem Forum meine Frage zu stellen statt mich wild durch's Netz von einer Seite zur nächsten zu lesen! Trotzdem danke für die Antworten!
Hallo little Arrow, spontan hätte ich gesagt: "Unsinn". Aber Du hast natürlich recht.
Außer bei privater Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung,
Risikolebensversicherung und ähnlichen...
Was wurde denn im Kaufvertrag zum Lasten- und Gefahrübergang vereinbart?
Der Normalfall ist die Vereinbarung des Übergangs mit Kaufpreiszahlung zu vereinbaren. Ist das nicht der Fall, wird auf das Eintragungsdatum im Grundbuch zurückgegriffen.
Hier werden sich aber noch Immo- und Versicherungs-Speziallisten melden. Die wissen es dann ganz genau. ;-)
Im Kaufvertrag ist der Übergang nach Kaufpreiszahlung vereinbart. Die alte Versicherung teilte uns jedoch mit, dass eine Kündigung erst nach Grundbucheintrag möglich ist. Der Vorbesitzer zahlt noch immer monatlich die Beiträge. Und wenn ich so lese, wie lange so ein Eintrag dauern kann, wird er wohl noch eine Weile bezahlen. Verwirrend ist außerdem, dass sich zusätzlich zu der einen Versicherung noch eine andere gemeldet hat und komischerweise dann zwei Wohngebäudeversicherungen abgeschlossen wurden, was aber für mich unverständlich und meiner Meinung nach nicht rechtens ist.
zusätzlich zu der einen Versicherung noch eine andere gemeldet hat und komischerweise dann zwei Wohngebäudeversicherungen abgeschlossen wurden
KaMi2: Wer hat die jeweilige Versicherung abgeschlossen?
Wenn Du es nicht warst, dann sollte der Verkäufer (oder wer?) aufräumen. Oder verwechselst Du evtl. die Wohngebäude- mit der Hausrat- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Eine ähnliche Frage hatten wir schon mal:
https://www.finanzfrage.net/frage/kann-maneine-wohngebaeudeversicherung-bei-hauskauf-kuendigen
und weiter geht's in diesem Link:
http://hildebrandt-maeder.de/sites/Immobilienrecht.php?pageid=24
Hast du zwei Versicherungen kannst du es dir aussuchen. Üblicheweise gilt die neue erst mit Grundbuchänderung, vorher hast du ja nichts zu versichern.
Das zu googeln wäre sicherlich sinnvoll gewesen. Früher hieß es immer "Erst denken, dann schalten!". Dies hat auch im Googlezeitalter noch seine Berechtigung.
Brigi123: Du verdienst die volle Punktzahl!
Hier z. B. eines der Google-Ergebnisse:
http://hildebrandt-maeder.de/sites/Immobilienrecht.php?pageid=24
Es ist doch immer wieder schön zu hören, dass eine doppelte Versicherung(sprämie) nicht doppelten Versicherungsschutz bedeutet;-)