Verwalter verweigert Aufwendungsersatzanspruch nach Wasserschaden, mit Miete gegenrechnen?

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Sofern ihr über die Nebenkostenvorausszahlungen an den Beitragszahlungen der Wohngebäudeversicherung beteiligt seid (was ich mal unterstelle), ist das Mieterinteresse im Rahmen der Gebäudeversicherung mitversichert, da der Mieter die Versicherung finanziert.

Hieraus ergibt sich die Verpflichtung des Vermieters/Verwalters, die Versicherung und nicht den Mieter in Anspruch zu nehmen.

Insofern ist mir das Verwalterhandeln gänzlich unverständlich. Die von Dir vorgenommene Mietminderung, die Stromkosten für Trocknungsgeräte, Reinigungsarbeiten etc. werden von der Versicherung getragen (Mag sein mit dem ein o. anderen Abzug, z.B. bei der Reinigungsleistung, hier wird man sich aber sicher einig werden können).

Ich würde mich an Eurer Stelle einmal direkt mit dem Versicherer in Verbindung setzen. Schlußendlich seid auch Ihr als Mieter durch VS-Beitragszahlungen Versicherungsnehmer.

Solltet Ihr mit der Miete verrechnen, sehe ich die gleiche Problematik wie WFW auf Euch zukommen. Abzug bei der Kaution. Versuch die Sache jetzt nocheinmal mit Nachdruck u. Unterstützung der Versicherung zu regeln.

Du mußt erst einmal darauf hinweisen, das Du kürzen wirst, aber es ist zu erwarten, das es streit gibte, denn der Vermieter wird die Kaution nciht auszahlen, wenn dann Mieten in Rückstand sind.

Ich befürchte, ihr seht Euch vor Gericht wieder.

Vorab: Wasserschaden, Mietzahlungen und Kaution sind 3 unterschiedliche Punkte. Der Verwalter möchte die Sache anscheinend aussitzen und / oder er spielt auf Zeit. Fakt ist, dass die o.g. Aufwendungen entstanden sind und Euch eine entsprechende Entschädigung zusteht - wichtig ist, dass die entstanden Kosten dokumentiert sind. Zumal der Gutachter der Versicherung ja schon entsprechende Vorschläge zur Mietminderung gemacht hat. Ich würde die offenen Mietzahlungen nicht mit der Kaution verrechnen, da es sich wie schon oben erwähnt um unterschiedliche Punkte handelt und es sonst noch mehr Ärger geben könnte. Muss nicht, aber keiner weiss wie der Verwalter dann reagiert. Ich würde mir diesbezüglich den Rat eines Fachanwaltes für Mietrecht einholen und mich u.U. von diesem vertreten lassen. Im schlimmsten Fall müssten die entsprechenden Kostenentschädigungen eingeklagt werden.