Rabattiertes Sofa - Falschlieferung - was tun?

1 Antwort

Deine Mutter hat gegenüber dem Händler grundsätzlich Anspruch auf die Lieferung eines weißen Kunstledersofa. Wenn die Lieferung des bestellten Sofas jedoch nicht mehr möglich ist, entfällt der Anspruch jedoch aufgrund von Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB). Gleichzeitig entfällt der Anspruch auf Kaufpreiszahlung (§ 326 Abs. 1 BGB), bereits erfolgte Zahlungen sind zurückzuerstatten. Deine Mutter kann gem. § 323 Abs. 1 BGB vom Kaufvertrag zurückzutreten (§ 326 Abs. 5 BGB).

Um nochmal auf deine einzelnen Fragen einzugehen:

Kann der Hersteller so einfach die Lieferung des "richtigen" Sofas verweigern wenn es vertraglich festgehalten ist?

Mit dem Hersteller habt ihr überhaupt keinen Vertrag dementsprechend gibt es diesem gegenüber auch keine Ansprüche. Hinsichtlich des Händlers gilt: Es kann nicht verlangt werden, was unmöglich ist (§ 275 BGB).

Ich kann mir kaum vorstellen, dass das Moebelhaus einen Rabatt auf ein anderes Sofa geben muss...

Nein, eine solche Verpflichtung gibt es in der Tat nicht. Das wird das Möbelhaus aber mit Sicherheit von sich aus (kulanzweise) anbieten, da denen ja auch ein Geschäft entgeht, wenn deine Mutter woanders neu kauft. Und theoretisch könnte deine Mutter noch die bei einem anderen Händler höher ausfallenden Kosten geltend machen. Derartiges dürfte allerdings ohne Rechtsanwalt aussichtslos sein, in jedem Fall wäre ein solcher Anspruch sehr wackelig.

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