Prozess verloren, kosten der gegenpartei bei bürgergeld?

1 Antwort

Du bekommst demnächst einen Kostenfestsetzungsbeschluss zugestellt. Dadurch werden die der Gegenseite entstandenen außergerichtlichen Kosten, also die Rechtsanwaltsgebühren, gegen Dich festgesetzt. Dieser Beschluss ist ein Vollstreckungstitel.

Die Prozeßkostenhilfe, die Du doch hoffentlich schon beantragt hast, stellt Dich zwar von eigenen Rechtsanwaltskosten und von den Gerichtskosten frei, bzw. ermöglicht Dir Ratenzahlung. Die Anwaltskosten des Gegners bei einem verloren gegangen Prozeß hast Du immer selbst zu zahlen.

Die Gegenseite kann gegen Dich die Zwangsvollstreckung einleiten. Wenn nichts zu holen ist bleibt die natürlich erfolglos.

HorstR 
Fragesteller
 24.06.2023, 02:44

Danke für dir antwort. Ich habe gerade erfahren das die gegenpartei auch prozesskostenhilfe bekommt. Wie ist es dann wenn ich oder die andere Partei den Prozess verliere, muss man da dann die prozesskostenhilfe des anderen an den Staat zurückzahlen.

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