Prozess nach der Kündigung,§18b AufenthG?

2 Antworten

Wiederholungsfragen sind hier unerwünscht, nerven!

"Aufgrund gegenseitiger Meinungsverschiedenheiten mit dem Arbeitgeber wurde ich von meinem Arbeitsplatz entlassen, an dem ich fast 1,5 Jahre lang gearbeitet hatte."

Gehe zum Anwalt und kämpfe zunächst einmal gegen die Kündigung.

Meinungsverschiedenheiten stellen keinen Kündigungsgrund dar.

Und vor allem muss man in der Regel vorher zunächst abgemahnt werden.