Nach der Kündigung was passiert mit § 18b AufenthG?

2 Antworten

Ich rate Ihnen, so schnell wie möglich persönlich mit der Einwanderungsbehörde zu sprechen, diese wird Ihnen alles erklären, die Entscheidung, was Sie beachten oder nicht, liegt bei der Einwanderungsbehörde.

Wende dich sofort an die Ausländerbehörde. Arbeitserlaubnisse können nur für eine spezielle Stelle gelten oder auch allgemein.