Provision für Geschäftsanbahnung im Ausland
Hallo zusammen,
Ich selber bin in Deutschland noch mit einem Wohnsitz gemeldet, arbeite aber im Nahen Osten und zahle im Moment keine Lohnsteuer etc. in Deutschland.
Wer kann mir zur Versteuerung der Einkünfte/Provision bei folgendem Szenario Rat geben?
Ich bringe den Unternehmer (A) aus der Schweiz mit einem Investor aus dem Nahen Osten (B) zusammen. Unternehmer (A) verkauft sein Produktsanlage einmalig in den Nahen Osten und ist bereit, mir eine Provision für meine Vermittlung zu zahlen.
Muss ich jetzt diese Provision versteuern und wenn ja, wie und wo? Hintergrund der Frage ist, dass Geld in Deutschland anzulegen.
Vielen Dank vorab und Beste Grüße
G
1 Antwort
Mit Hauptwohnsitz in Deutschland bist Du unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Alle Einkünfte - egal wo auf der Welt sie erzielt werden - sind damit in Deutschland zu versteuern - ggf. unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen, wenn in einem anderen Land beispielsweise schon Steuern gezahlt wurden ("unbeschränkte Steuerpflicht").
Wäre Dein Wohnsitz im Ausland und die Zahlungen würden in Deutschland erfolgen, so wäre nur der in Deutschland erzielte Einkommensbetrag hier zu versteuern ("beschränkte Steuerpflicht").
Wäre Dein Wohnsitz im Ausland und die Zahlungen würden auch im Ausland erfolgen, würde dies den deutschen Fiskus nicht interessieren ("keine Steuerpflicht").
Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Unbeschr%C3%A4nkte_und_beschr%C3%A4nkte_Steuerpflicht
Dies ist §1 des Einkommensteuergesetzes zu entnehmen. Dort ist geregelt, wer wie steuerpflichtig ist. Es ist die Rede vom "Wohnsitz", nicht Hauptwohnsitz. Du müsstest Dich, um der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland zu entgehen, also offiziell bei der Stadt/Gemeinde abmelden und den Wohnsitz im anderen Land einnehmen. Das hat zur Folge, daß Du dann im anderen Land steuerpflichtig wirst... wobei die Steuern dort ggf. geringer ausfallen können.
Es gibt mit verschiedenen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die u.a. regeln, wie mit Fällen zweier Wohnsitze umzugehen ist. Hier wird i.a. von Lebensmittelpunkten gesprochen, d.h. die Besteuerung findet - grob gesagt - in dem Land statt, in dem Du vorwiegend ansässig bist. Dies wäre im Detail nun zu prüfen. Die DBA gibt es beim Bundesfinanzministerium zum Download.
besten dank gandalf,
wie sieht es aus, wenn ich in deutschland nicht meinen hauptwohnsitz habe?
mfg
g