Muss ich bei Rückzug von der Schweiz nach Deutschland Steuern nachzahlen?
Hallo zusammen, ich verstehe diese ganzen Paragraphen und das Fachchinesisch leider nicht, darum wäre ich über eine kurze einfache Antwort zu folgendem Fall sehr dankbar!!! Ich arbeite seit 3 Jahren in der Schweiz und werde zum 1 Dezember 2016 wieder in Deutschland leben und arbeiten. Nun folgende Frage, muss ich nun das Einkommen aus der Schweiz nachversteuern (abzgl. bereits bezahlter Steuern in der Schweiz) oder wird um den Steuerbetrag für das im Dezember in Deutschland erhaltene Gehalt zu errechnen das Gesamte Jahreseinkommen verwendet und ich bezahle daher zwar einen hohen Betrag, jedoch nur für Dezember. Vielen Dank für eure Hilfe!!!
1 Antwort
Man muss bei der Frage der Besteuerung zwei Zeiträume unterscheiden.
- bis zum 30. November. In dieser Zeit hast du in Deutschland keinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt und bist daher nur mit deinen inländischen Einkünften - also beschränkt - einkommensteuerpflichtig.
- Ab dem 1. Dezember bist du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Das bedeutet, es greift hier die Zuzugsbesteuerung und in der Schweiz wahrscheinlich die Wegzugsbesteuerung. Ist beides dasselbe und bedeutet, dass für das Jahr des Zuzugs bzw. Wegzugs die Einkünfte des jeweils anderen Landes dem Progressionsvorbehalt unterworfen sind. Sie gehören nicht in die Anlage AUS oder N-AUS, sondern in den Mantelbogen, etwa ab Zeile 98.
Die schweizer Einkünfte sind dabei nicht einfach abzuschreiben, sondern sie werden nach deutschen Vorschriften ermittelt. Das heißt beispielsweise, das eine Entfernungspauschale von 30 Cent gilt, unabhängig davon, was das schweizer Steuerrecht sagt.