Probleme mit dem Mietvertrag?

2 Antworten

Ein Mietvertrag ist auch mündlich gültig, durch die übergabe der Schlüssel ist ein Mietvertrag laut BGB zustande gekommen. Der Mietvertrag ist gültig ab dem Tag, wo du hättest einziehen können, du also den Schlüssel hattest und die Wohnung frei war. Wenn das im Dezember der Fall war, dann musst du ab Dezember zahlen, auch wenn du erst im März eingezogen bist.

Wenn du bisher keine Miete gezahlt hast, dann hol das schnellstens nach, sofern dir der VM schon die Kontodaten und die höhe der Miete genannt hat, denn du bist schon mit mehr als 2 Mieten in Verzug, d.h. wenn es dein Verschulden war, die Miete nicht gezahlt zu haben, dann kann dich der VM fristlos Kündigen. Aber im Gegensatz zum Einzug muss die Kündigung schriftlich erfolgen.

Für das Ablesen der Zählerstände kann man sich auch an den Hauswart wenden, sofern diese nicht frei zugänglich sind.

mgrasek100  12.04.2023, 15:43

Jo seh ich genauso, ein Mietvertrag kommt dann zustande wenn man sich über zb Miete Räumlichkeiten und so was bereits einig war

1
Unb3k4nnt 
Fragesteller
 14.04.2023, 13:06

Hi, ich habe bisher keine Kontoinformationen bekommen, deswegen hake ich ja immer hinter dem Vertrag her.

Eine genaue Summe wurde auch nicht vorher genannt.

Daher halt meine Bedenken aktuell.

0

Dokumentiere die Zählerstände per Handyphoto mit Datum