Privatinsolvenz und Einzug bei der Freundin

2 Antworten

Da ihr keine sozialen Leistungen bezieht, spricht nichts gegen den Einzug bei der Freundin.

Deine Insolvenz hat auch nichts mit dem Einkommen Deiner Freundin zu tun. Allerdings kannst Du den Wohnwagen nicht wie geplant der Tochter übergeben, da der Insolvenzverwalter den Verkaufserlös ( soweit der Wagen noch in Schuss ist ) einziehen wird.

Solltest Du auf den Gedanken kommen, dem Insolvenzverwalter zu verschweigen, dass der Wohnwagen nicht mehr von Dir bewohnt wird, setzt Du kurz vor Schluss Deine PI aufs Spiel.

Also solange ihr nicht heiratet, habt ihr KEINE finanziellen Nachteile. Ihr Einkommen wird NICHT auf deine Schulden angerechnet, da sie für dich nicht haftet. Da bist du vollkommen auf der sicheren Seite.

Dir werden weiterhin deine 900 Euro angerechnet.

Abklären solltest du allerdings mit deinem Insolvenzverwalter den Wohnwagen, denn der gilt als verwertbarer Gegenstand (wenn du nicht mehr darin lebst) und er wird diesen verkaufen wollen. Der Tochter überschreiben kannst du nur dann, wenn der Insolvenzverwalter nichts dagegen hat.