Polizeianwärter: Steuerliche Betrachtung des Praktikums

2 Antworten

Eventuell hab ich nicht alles verstanden, aber umgekehrt macht es für mich mehr Sinn.

Ausbildungsstätte ist das Revier dem er für die Ausbildung zugeteilt ist.

Die Reise zur schulischen Ausbildung sind Reisekosten und werden vom Dienstherren auch anteilig ersetzt.

Reisekosten gibt es für die Strecken, die für den Arbeitgeber gefahren werden. Sollte er also in der Praktikumszeit zu seiner entfernten Dienststelle fahren müssen - ja.

Verpflegungsmehraufwand hat mit zeitlicher Abwesenheit zu tun. Das müsst Ihr Euch selbst ausrechnen. Doppelte Haushaltsführung wäre noch 'ne Idee.