Polizei gibt nur einwöchige Abholfrist beschlagnahmter ext. Festplatte und vernichtet sie dann+Brief nicht erhalten +Zu dieser Zeit im Urlaub gewesen?

2 Antworten

das abholschreiben kam dann im dezember 22 mit einer einmonatigen frist. habe meine sachen abgeholt und soweit alles in ordnung.

Dezember 22 gibt es noch nicht. Ich gehe mal von einem Tippfehler aus. Somit bestätigst du, dass du über die Abholung der Asservaten am 22.12.21 informiert wurdest und diese in einer Frist von 1 Monat, also bis zum 22.01.22 abzuholen hattest. Du hast bei der Abholung festgestellt, dass die Festplatte fehlt.

bei meiner gerichtsverhandlung am 30.08.21 wurde festgelegt welche gegenstände ich wieder bekomme und bei welchen ich der vernichtung zustimme. 

War diese denn überhaupt in dem Abholschreiben aufgelistet? Wenn nein, hättest du bereits in der Gerichtsverhandlung darauf bestehen müssen, auch die Festplatte zurück zu erhalten. Wenn ja, hättest du unmittelbar nach deiner Abholung, spätestens jedoch bis zum 22.01.22 die besagte Dienststelle unter Vorlage des Schreibens der Staatsanwaltschaft aufsuchen müssen und dort die Festplatte abholen sollen. Warst du bis zum 22.01.22 bei der besagten Dienststelle? Wenn nein, hast du Pech gehabt.

ja da bist Du schön verarscht worden. Offensichtlich hattest Du keinen Anwalt, der peinlich genau darauf dringt, das Du alle Dinge zurück bekommst.

Klar vor Gericht, bei Polizei und auch bei der Staatsanwaltschaft wirst Du als Laie verarscht ohne Anwalt.

Der zuständige Sachbearbeiter wollte Dir die Festplatte nicht zurückgeben. Die Gründe dafür kennst nur Du selbst. Liegt wohl am Inhalt der Festplatte, vermutlich.