Polizei gibt nur einwöchige Abholfrist beschlagnahmter ext. Festplatte und vernichtet sie dann+Brief nicht erhalten +Zu dieser Zeit im Urlaub gewesen?
hallo,
ich hoffe dass ich hier vielleicht ein paar wertvolle antworten bekomme.
ich schildere mal kurz und bündig den sachverhalt.
bei meiner gerichtsverhandlung am 30.08.21 wurde festgelegt welche gegenstände ich wieder bekomme und bei welchen ich der vernichtung zustimme. das abholschreiben kam dann im dezember 21 mit einer einmonatigen frist. habe meine sachen abgeholt und soweit alles in ordnung. nur die festplatte fehlte und mir wurde gesagt dass diese sich bei meiner hiesigen dienststelle befindet und nicht bei der staatsanwaltschaft der stadt. als ich den zuständigen sachbearbeiter dann anrief entgegnete er mir: " ach herr lübke mein freund. passen sie auf wenn sich bei uns keiner bei einen termin meldet werden die sachen vernichtet ganz einfach". was ich schon sehr komisch fand da ich nur ein einziges mal mit dieser person kontakt hatte bei der damaligen beschlagnahmung auf der wache und das alles ganz seriös ablief. keine diskrepanzen, respektlosigkeiten oder sonstiges, nun teilte er mir mit dass er mir angeblich ein schreiben am 16.03.21 zugestellt habe mit einer einwöchigen abholfrist der festplatte und da ich mich nicht meldete die festplatte vernichtet wurde. ein paar sätze später sagte er noch in abfälligem ton: " sie haben doch ihre sachen bei der staatsanwaltschaft abgeholt - vielleicht liegt sie da ja noch rum". das stinkt doch zum himmel.so nun habe ich erstens dieses schreiben nie erhalten und zweitens war ich in diesem zeitraum im urlaub. und das dritte wäre noch meine gerichtsverhandlung war am 30.08.21. an diesem tag wurde ja erst die herausgabe meiner gegenstände festgelegt. ich bin verzweifelt und total niedergeschlagen. auf der festplatte befanden sich tausende unwiederbringliche dateien von 2008 - 2019. mein halbes leben sozusagen. in der akte ist auch vermerkt dass die platte damals gleich ausgelesen wurde und sich nichts tatrelevantes daruaf befinden. bilder, skateboardclips, musik usw. nun stelle ich mir natürlich dutzende fragen auf die ich nirgendwo antworten finde.
-wer liegt in der beweispflicht dass das schreiben überhaupt versendet wurde?
welche vorschriften gibt es hinsichtlich dieser informationspflicht? (einschreiben, mehrmaliges anschreiben, zustellungsurkunde etc) (bekannter wurde zwei mal wegen einer handyhülle postalisch informiert!)
-welche fristen, erfüllungen etc gibt es zur vernichtung? ( EINE WOCHE!!!?)
-könnte sich die festplatte noch irgendwo befinden? (ich habe viel gehört von leuten die ich befragt habe und fälle gelesen bei denen personen handys nach 3 jahren von der polizei persönlich nach hause gebracht bekamen obwohl sie diese bei gericht nichtmal wieder haben wollten. und viele meinten auch dass die polizei auch ganz viele sachen gar nicht vernichtet und diese noch irgendwo in der ecke rumliegen!)
ich freue mich über jede einzelne wertvolle antwort! vielen dank thomas!
2 Antworten
das abholschreiben kam dann im dezember 22 mit einer einmonatigen frist. habe meine sachen abgeholt und soweit alles in ordnung.
Dezember 22 gibt es noch nicht. Ich gehe mal von einem Tippfehler aus. Somit bestätigst du, dass du über die Abholung der Asservaten am 22.12.21 informiert wurdest und diese in einer Frist von 1 Monat, also bis zum 22.01.22 abzuholen hattest. Du hast bei der Abholung festgestellt, dass die Festplatte fehlt.
bei meiner gerichtsverhandlung am 30.08.21 wurde festgelegt welche gegenstände ich wieder bekomme und bei welchen ich der vernichtung zustimme.
War diese denn überhaupt in dem Abholschreiben aufgelistet? Wenn nein, hättest du bereits in der Gerichtsverhandlung darauf bestehen müssen, auch die Festplatte zurück zu erhalten. Wenn ja, hättest du unmittelbar nach deiner Abholung, spätestens jedoch bis zum 22.01.22 die besagte Dienststelle unter Vorlage des Schreibens der Staatsanwaltschaft aufsuchen müssen und dort die Festplatte abholen sollen. Warst du bis zum 22.01.22 bei der besagten Dienststelle? Wenn nein, hast du Pech gehabt.
ja da bist Du schön verarscht worden. Offensichtlich hattest Du keinen Anwalt, der peinlich genau darauf dringt, das Du alle Dinge zurück bekommst.
Klar vor Gericht, bei Polizei und auch bei der Staatsanwaltschaft wirst Du als Laie verarscht ohne Anwalt.
Der zuständige Sachbearbeiter wollte Dir die Festplatte nicht zurückgeben. Die Gründe dafür kennst nur Du selbst. Liegt wohl am Inhalt der Festplatte, vermutlich.