Diebstahl?

3 Antworten

Aber ich frage mich, ob es trotzdem zu einer Gerichtsverhandlung kommen kann?

Klar kann es das, über eine mögliche Gerichtsverhandlung entscheidet nicht die Polizei. Aber die Wiedergutmachung kann sich natürlich positiv auf das Verfahren auswirken.

Wahrscheinlich hat der Polizist damit gemeint, dass der Geschaedigte dann vermutlich keinen Strafantrag stellen und der Staatsanwalt auch kein besonderes oeffentliches Interesse erkennen wuerde. Entscheiden kann der Polizist da aber gar nichts.

Die Polizisten sagten, wenn ich das Geld dem Opfer zurückgebe und den Schaden wiedergutmache, wird es keine Gerichtsverhandlung geben.

Darüber entscheidet ganz sicherlich kein Polizist. Denn ein Verfahren kann max. seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt bzw. erst gar nicht eröffnet werden.