Pflichtpraktikum Krankenversicherung?
Hallo,
ich werde demnächst ein 6 monatiges Pflichtpraktikum antreten. Und dort 700 Euro/Monat bekommen. Das praktikum ist vorgeschrieben und findet während des Studiums statt.
Auf der Website meiner Krankenkasse (bei der ich familienversichert bin) steht dass man sich ab der Überschreitung von 425€ studentisch Neu versichern muss.
Mich würe interessieren worauf sich die 425€ beziehen.
Da ich nicht während des Praktikums eine Wohnung benötige werden von den 700 Euro mindetstens 400 Euro für die Wohnung verwendet.
Ist dies schon ausreichend um weiterhin Familienversichert zu bleiben?
Oder spielen die Ausgaben dabei keine Rolle?
Bitte mit Belegen (gesetzestexten, Zeitungsartikel) antworten.
Vielen Dank
4 Antworten
Das Studentenwerk Hannover hat eine umfassende Information:
1. Vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums Ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ist sozialversicherungsfrei. Dabei kommt es auch nicht darauf an, wie viele Stunden pro Woche gearbeitet wird oder wie hoch das Entgelt ist. Auch Arbeitgeberbeiträge müssen nicht geleistet werden. Der Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeitrag für Studierende (derzeit rund 80 €) bleibt bestehen. Familienversicherte Studierende sollten allerdings darauf achten, nicht mehr als 425 € im Monat zu verdienen, da sie sonst die Kriterien der Familienversicherung nicht mehr erfüllen und sich selbst (zum Studierendentarif) versichern müssen.
http://www.studentenwerk-hannover.de/praktikum.html
Du scheinst ja familienversichert zu sein, damit steht die 425,- Euro Grenze.
Hallo,
maßgebend sind die Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Im Steuerrecht kann auf jeden Fall eine Pauschale von 1000 Euro pro Kalenderjahr abgezogen werden. Im Rundschreiben der Krankenkasse wird nur auf diese Pauschale verwiesen. M.E. können aber auch höhere nachgewiesene Werbungskosten abgezogen werden. Am besten der Krankenkasse belegen, dass die Mietkosten in dieser Konstellation zu den vom Finanzamt anerkannten Werbungskosten gehören.
Die Krankenkasse orientiert sich an diesem Rundschreiben:
Gruß
RHW
Letztes Jahr hatte meine Freundin dasselbe Problem. Damals wurde ihr gesagt, dass sie die Krankenkasse selbst bezahlen musste (ab 450 Euro Einkommen). Ausgaben hatten keine Rolle gespielt.
Evtl. § 10 SGB V?
Nur mal so als “Beleg“.
Ansonsten die KV anschreiben und um Rechtsgrundlage bitten.
Und noch ohne Beleg: Deine Ausgaben spielen hierbei keine Rolle, allerdings leider ohne Beleg. Hoffentlich durfte ich das trotzdem schreiben...
in dem von dir genannten § wird von einem Gesamteinkommen gesprochen. Gesamteinkommen ist soviel ich weiß ja der Verdienst -Werbungskosten (wozu eine Wohnung die ausschließlich für das Praktikum benötigt wird) auch dazu zählt.
Auf der Website der Krankenkasse wird lediglich von "verdient" gesprochen.
Also wenn ich das richtig auslege darf ich also weiterhin familienverscihert bleiben weil ich ein Gesamteinkommen von unter 425€ habe (wenn ich die Wohnung anrechne)
Das ist Quatsch, was Du Dir da denkst.
Werbungskosten gelten nur in steuerrechtlicher Hinsicht, Du vermischt hier unterschiedliche Bereiche (das Steuerrrecht hat nichts mit dem KV-Recht zu tun).
Bei der KV gilt Dein Einkommen ohne Abzüge, und das liegt über 425,-€. Also mußt Du Dich wohl über die studentische KV versichern. So teuer ist das ja auch nicht.
Falls Barmer nach noch Lust hat, Dir zu antworten: Du solltest ihr auch ohne Belege glauben.
da bin ich mir nicht ganz so sicher...
https://www.finanzfrage.net/frage/krankenversicherung-pflichtpraktikum-
Hab nämlich folgende Frage hier gefunden die einen ähnlichen Fall behandelt.
Ich hoffe "RHWWW" kann sich hier auch dazu äußern. Vielen Dank
Diese Information hatte ich auch bereits durch die Website der Krankenkassen.
Jedoch stellt sich mir die Frage ob man Werbungskosten gelten machen darf.