Ist die unentgeltliche Mitarbeit in der Firma des Ehemannes möglich?
Hallo liebe Forenteilnehmer,Mein Mann und ich eröffnen ein kleines Einzelhandelsunternehmen. Ich werde quasi dieses Geschäft führen, während mein Mann der Inhaber ist, aber seinen derzeitigen Vollzeitjob weiter ausführt. Es war geplant, dass ich zunächst auf Minijob-Basis angestellt werde. Der Steuerberater hat aber empfohlen unentgeltlich in der Firma zu arbeiten, weil es ansonsten Probleme mit den Sozialversicherungen geben könnte. 450,- Euro wären bei der Mindestlohnregelung ja nur ein geringer Teil meiner tatsächlichen Arbeitszeit.Ehrlich gesagt finden wir das etwas verwirrend.... Ist es tatsächlich so, dass es eher legal ist unentgeltlich beim Ehemann zu arbeiten, als auf Minijob-Basis ?Bezahlungen, also Lohn/Gehalt würde dann ja in der Tat nicht fließen. Ich wäre in der Krankenkasse meines Mannes familienversichert. Es würden dadurch natürlich enorme Kosten gespart. Kann jemand dazu bitte eine Info geben. Es soll schon alles legal sein und es sollen keine Probleme bei der ersten Sozialversicherungsprüfung des Betriebs auftreten. Vielen Dank im Voraus !!!
Viele Grüße Judith
1 Antwort
Auch bei einem 450,- Euro Job gäbe es für Dich keinen Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. Dein Mann müsste aber 30,99 pauschale Abgaben tragen. ein 450,- Euro Job kostet eben keine 450,- Euro, sondern 589,- Euro.
Eigene Beiträge zahlst Du ab 451,- Euro Gehalt. Der Betrag würde dann auch wieder in Eure Einkommensteuererklärung eingehen.
Ich denke, weil die Kosten für den 450,- Euro Job ja abzugsfähig sind, wäre es steuerlich die günstigste Lösung, zumindest wenn Euer Grenzsteuersatz 30,99 % übersteigt.
Auf Dauer ist aber schon zu überlegen, ob 450,- euro ausreichen. Es könnte nämlich sein, dass doch Sozialversicherungsbeiträge festgesetzt werden, auch wenn Du unentgeltlich arbeitest.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wichtig wäre im Moment allerdings für uns, ob die Sozialversicherungen die unentgeltliche Arbeit wirklich akzeptieren und es auch so legal ist. Wir wollen auf jedem Fall vermeiden, dass bei der ersten Prüfung horrende Nachforderungen gestellt werden.