Pflegegeld + Insolvenzverfahren
Hallo, kurze Info: Ich bin Rentnerin, bekomme Ehegattenunterhalt und Pflegegeld von der Krankenkasse (MS-Erkrankt). Da ich Insolvenz anmelden musste, habe ich auf Rat der Bank ein P-Konto eingerichtet. Nun hat mir die Bank Geld was ich noch als Guthaben auf dem Konto habe gesperrt. Ich habe gut gehaushaltet um die letzten 2 Wochen über die Runden zu kommen. Als Argument sagte man mir ich würde über den 1028 € Grundsicherung liegen. Das Pflegegeld darf doch meines Wissens nach gar nicht berechnet werden.... Jetzt der Knaller: wenn ich ein Schreiben von öffentlicher Seite bringen würde, mit der Zusicherung dass das Geld der Pflegeversicherung für meine Bedürftigkeiten ausgegeben wird, würde man mir mein Geld freischalten!!! Die Bsank stellt sich also über das Gesetz.. denn dadurch dass ich Pflegegeld von der Krankenkasse erhalte, ist doch meine Bedürftigkeit wohl genügend bestätigt. Was kann ich tun damit ich an mein Geld komme???
1 Antwort
Hallo Steinchen56, aus Erfahrung weiß ich, dass Pflegegeld nicht pfändbar ist, es aber unglaublich schwer scheint, es freischalten zu lassen. Erst haben wir bei der Krankenkasse nachgefragt, die hat dann bescheinigt, das es nicht gepfändet werden darf und die Caritas, die bei uns als Schuldnerberatung fungiert, bestätigt das auch. Aber man muss die eingehenden Gelder freischalten lassen, und beim Pflegegeld fühlt sich niemand zuständig. Jeden Monat stehen wir auf dem selben Schlauch. Noch Guthaben auf dem Konto, aber keinen Zugriff. Ich wünsche viel Glück. Wir fahren am Donnerstag noch mal zum Insolvenzgericht. Vielleicht klappt es ja diesmal, nach dem alle zuständigen Stellen bescheinigt haben, das sie es nicht freischalten können, bequemt sich vielleicht das Insolvenzgericht zu diesem Schritt. Ich werde versuchen, zu berichten, vielleicht kann ich damit helfen. Liebe Grüße Sylvia