Partnerin Ausbildung, Ich AlG 2 zusammenziehen in anderem Landkreis?

1 Antwort

Wenn deine Freundin so viel Geld und Laune hat, eine Wohnung anzumieten und deinen Anteil an der Miete mitzutragen, also 100%, ist das ihre Entscheidung. Menschlich richtig finde ich das nicht, denn du solltest mindestens die Hälfte mitbezahlen, Beziehungsweise das Amt. Du kannst auch weiter in der jetzigen Wohnung bleiben und dich gleichzeitig bei deiner Freundin aufhalten. Allerdings musst du für das Jobcenter bei deinem jetzigen Wohnort zur Verfügung stehen und auch dort regelmäßig Post abrufen. Verloren hast du doch dadurch nichts, da du so oder so gerade die Miete nicht aus eigenen Mitteln bezahlst. Deine Freundin wäre sicher dankbar, wenn sie nur die Hälfte der Kosten tragen muss,