Erbt die Halbschwester was? Oder deren Kinder?

1 Antwort

Nicht so einfach zu beantworten, weil für eine komplette Anwort noch Angaben fehlen.

Hat ein Erblasser keine Kinder, oder deren Abkömmlinge (Enkel), treten an deren Stelle die Erben der zweiten Ordnung.

Das sind als erstes die Eltern, wenn die verstorben sind, deren Abkömmlinge, also die Geschwister.

Wenn also die (Halb-)Schwester ein leibliches Kind eines verstorbenen Elternteils ist, erbt sie den Anteil wie dessen Abkömmlinge sich diesn Teil zu teilen hätten. Man nennt das die Vertelung nach Linien.

Also, wenn nur due und die Halbschwester da ist, dann erbst du die Hälfte, die auf den Elternteil enfällt, der mit der Schwester nicht verwandt ist voll und den Erbteil der auf den Elternteil entfällt von dem ihr beide abstammt die Hälfte.

Also beim geschilderten Fall 3/4 zu 1/4.

Die Kinder der Halbschweter erhalten nur etwas, wenn die Mutter sterben sollte, d.h. die teilen sich das Viertel.

Aber wie gesagt, alles anders wenn noch ein Elternteil lebt. Der Elternteil erbt dann die Hälfte, ber wenn der dann verstirbt geht es im Prinzip wieder so wie oben beschrieben, nur an dessen Kinder, also für Dich voll, oder ein Halb.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.