Wenn ein minderjähriger Neffe erbt, wer zahlt dann die Erbschaftssteuer?

3 Antworten

Minderjährige können erben und sind dann ggf. auch mit Erbschaftsteuer belastet. Bei den relativ geringen Freibeträgen für Neffen kann dies recht schnell eintreten.

Minderjährige können daher eine Erbschaft selbst annehmen, wenn sich daraus nur Vorteile ergeben, d.h. sie durch die Erbschaft nicht belastet werden. Fällt Erbschaftsteuer an, ist der Nachlaß überschuldet oder ist die Erbsache (z.B. eine Immobilie) mit weiteren, laufenden Kosten verbunden, so müssen die Eltern zustimmen. In Situationen von Interessenskonflikten kann auch ein Ergänzungspfleger bestellt werden müssen.

Kann also das Kind insbesondere die fällige Erbschaftsteuer nicht aus dem Nachlaß selbst bestreiten (z.B. da es sich um Immobilien handelt), müssen die Eltern ggf. eine Stundung (max. 10 Jahre) beantragen oder sogar über eine Option zur Steuerbefreiung nachdenken (wenn die Immobilie nun 10 Jahre selbst bewohnt wird). In anderen Fällen ist eine Lösung in der Familie zu prüfen.

Die Einbeziehung von Erbschaften in eine Einkommensteuererklärung ist in den USA und Kanada üblich (capital gain). Aber auch dort gilt, dass jeder seine eigenen Steuererklärungen abgeben muss. Wenn dort also ein Neffe erbt, dann macht der die entsprechende Steuererklärung und nicht irgendjemand anders. Wie kommt man denn auf so eine Idee?

Wenn sich der Fall auf Deutschland bezieht, haben aber auch nicht die Eltern irgendetwas mit dem Erbe (und auch nicht mit daraus möglicherweise entstehenden Einkommen) zu tun. Außer höchstens, dass sie vertretungsweise für ihr minderjähriges Kind abzugeben haben.

Aber beim Erbe dann eben eine Erbschaftsteuererklärung.

Hallo, Einkommensteuer und Erbschaftssteuer sind zwei verschiedene, unabhängige Steuerarten, es wird eine eigene Veranlagung durchgeführt. Ist denn klar, dass Erbschaftsteuer anfällt ?

Viel Glück

Barmer