Nachweispflicht der Inventarübernahme bei Hauskauf in Form von Rechnungen gegenüber Finanzamt

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Wie @gtbasket richtig sagt, geht es um Geld sparen.

In meinen Augen hätte der Notar darauf hinweisen sollen, denn die wissen das. Da hätte man schon eine Lste beilegen können, die dann meist auch nciht angezweifelt wird.

Ich würde mich mit dem Verkäufer zusammensetzen udn die Gegenstände in eine Inventarliste aufnehmen. Da wo es keine Rechnungen mehr gibt, wird er noch in etwa wissen, was es mal gkostet hat.

Aus dem ursprünlichen Preis und der bisherigen Nutzungszeit kann man einen Preis schätzen/berechnen.

Wenn das logsch ist, wird das Finanzamt vermutlich nicht auf einem Gutachten bestehen.