Erbrecht Cousinen Cousins
Hallo,
habe eine Frage, eine Cousine ist gestorben, sie hat keine Kinder. Eltern sind auch schon tot. Es sollen Cousinen und Cousins erben. Eine Cousine ist schon tot, ist da der Sohn erbberechtigt? Ferner gibt es noch die Frau des Bruders ihrer verstorbenen Mutter, die aber unter Demenz leidet und einen Betreuer aus der Familie hat. Der Vater der Verstorbenen ist schon seit 196o tot, da werden noch Cousins oder Cousinen gesucht, da die nicht bekannt sind, bzw. die Verstorbene keinen Kontakt dazu hatte. Wie sieht die Erbfolge das vor, werden alle zu gleichen Teile erbberechtig, oder wird das Erbe aufgeteilt. Danke für die Antwort.
1 Antwort
Also keine Erben zweiter Ordnung, aber dritter:
Erben dritter Ordnung
Zur dritten Ordnung zählen die Großeltern und deren Kinder und Kindeskinder (Tante, Onkel, Cousin, Cousine des Erblassers).
Leben zur Zeit des Erbfalls alle Großeltern der verstorbenen Person (väterlicher- und mütterlicherseits), erben sie zu gleichen Teilen. Wenn von einem Großelternpaar der Großvater oder die Großmutter nicht mehr lebt, treten an die Stelle des verstorbenen Großelternteils dessen Abkömmlinge (Tante und Onkel des Erblassers, gegebenenfalls Cousinen und Cousins). Sind keine Abkömmlinge vorhanden, fällt der Anteil des Verstorbenen dem anderen Teil des Großelternpaars zu.
Lebt zur Zeit des Erbfalls ein Großelternpaar nicht mehr, erben dessen Abkömmlinge. Sind keine Abkömmlinge der verstorbenen Großeltern vorhanden, erben das andere Großelternpaar oder seine Abkömmlinge allein.
Ist auch hier niemand mehr vorhanden, wird geprüft, ob es Erben vierter Ordnung gibt.
Die angeheiratete Tante spielt also keine Rolle. Die Cousinen-Riege und falls verstorben deren Kinder teilen sich das Erbe gleichmäßig bzw. bilden Erbengemeinschaften.