Erbrecht Cousinen Cousins

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also keine Erben zweiter Ordnung, aber dritter:


Erben dritter Ordnung

Zur dritten Ordnung zählen die Großeltern und deren Kinder und Kindeskinder (Tante, Onkel, Cousin, Cousine des Erblassers).

Leben zur Zeit des Erbfalls alle Großeltern der verstorbenen Person (väterlicher- und mütterlicherseits), erben sie zu gleichen Teilen. Wenn von einem Großelternpaar der Großvater oder die Großmutter nicht mehr lebt, treten an die Stelle des verstorbenen Großelternteils dessen Abkömmlinge (Tante und Onkel des Erblassers, gegebenenfalls Cousinen und Cousins). Sind keine Abkömmlinge vorhanden, fällt der Anteil des Verstorbenen dem anderen Teil des Großelternpaars zu.

Lebt zur Zeit des Erbfalls ein Großelternpaar nicht mehr, erben dessen Abkömmlinge. Sind keine Abkömmlinge der verstorbenen Großeltern vorhanden, erben das andere Großelternpaar oder seine Abkömmlinge allein.

Ist auch hier niemand mehr vorhanden, wird geprüft, ob es Erben vierter Ordnung gibt.


Die angeheiratete Tante spielt also keine Rolle. Die Cousinen-Riege und falls verstorben deren Kinder teilen sich das Erbe gleichmäßig bzw. bilden Erbengemeinschaften.