Nießbrauch eintragen für Haus in Frankreich?

3 Antworten

Ich würde mein Erbe auch gerne nach österreichischem Recht versteuern ;)

Für das Haus in Frankreich gilt französisches Recht. Einen Nießbrauch nach deutschem Recht kannst du dort nicht eintragen lassen.

Hilfreich ist ein französischer Notar oder auf so was spezialisierter Anwalt.

Das geht - du muss es aber nach "mitteralterlichem Faustrecht" verteidigen.

...nach deutschem Recht geht da gar nichts (wie kommen Sie auf den Gedanken?)...allerdings gibt es den Niesbrauch auch im französischen Recht...es kann also nicht schaden, mit einem Notar (Maître) in Frankreich zu sprechen ;-)