Nießbrauch bei vorzeitiger Immobilienübertragung und Zehn-Jahres-Frist!
Vielleich kennt sich hier im Forum jemand besser aus.Ich habe folgende Frage: Wenn das Haus der Eltern vorzeitig an das gemeinsame Kind übertragen wird, die Eltern sich aber ei Nießbrauchrecht bis zum Lebensende behalten, so habe ich gehört, dass die 10-Jahresfrist für den Schenkungsfreibetrag nicht mit Hausübertragung anläuft. D.h. erst mit dem Tod der Eltern wird die Immobilie als übertragen angesehen. Weiteres vermögen würde also beim Tod addiert und man hat aus steuerlicher Sicht keine Vorteile. Stimmt das so? Danke. Ich hoffe ich habe mich klar ausgedrückt.
1 Antwort
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Schenkungssteuer, wenn denn welche zu zahlen ist, wird im Anschluss an die Schenkung fällig.
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Mit der Schenkung beginnt die 10-Jahresfrist zu laufen. Wenn die abgelaufen ist, wird nicht mehr addiert.
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Überlegt gut, ob Ihr den Nießbrauch zur Sicherung der Eltern nehmt, oder lieber ein lebenslängliches Wohnrecht. Der Nießbrauch hat Nachteile in der Abschreibung, falls die Wohnungen/das Haus mal vermietet wird. Sollten die Eltern vermieten (z. B. weil sie in ein Pflegeheim müssen), haben sie keine Abschreibung, weil sie keinen Aufwand durch Abnutzung haben. Ihr habt keine Abschreibung, weil Ihr keine Einkunftsquelle habt.